Hilden: Stadtwerke-Verkauf liegt auf Eis
Die Bezirksregierung sieht in dem geplanten Holding-Modell mit der Stadthalle einen Verstoß gegen die Gemeindeordnung.
Hilden. Der vom Stadtrat beschlossene Teilverkauf (49,9Prozent) der Stadtwerke hat möglicherweise noch ein gerichtliches Nachspiel. In einer Verfügung an den Kreis Mettmann hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Landrat angewiesen, die Teilumwandlung der Stadthallengesellschaft in eine Holding zu beanstanden, "und die Stadt Hilden aufzufordern, von der Umsetzung des Vorhabens zunächst Abstand zu nehmen". Das hat der Landrat getan, der Verkauf liegt damit vorerst auf Eis.
Die Bezirksregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass es nach der Gemeindeordnung unzulässig sei, die Beteiligung der Stadt an den Stadtwerken in ihre Stadthallengesellschaft einzubringen und deren Betätigungsfeld entsprechend zu ergänzen. Der Teilverkauf an sich ist also möglich, nicht aber die angedachte Verwaltungsstruktur. Die Rechtslage sei dabei so eindeutig, dass kein Spielraum für eine abweichende Beurteilung bliebe.
Das sieht Hildens Erster Beigeordneter Horst Thiele anders. Ihn überrascht die Haltung der Bezirksregierung, da das Holding-Modell auch in anderen Städten üblich sei. Es sei mit dem Kreis Mettmann abgestimmt und werde sogar von der Finanzbehörde empfohlen, da es Städten erhebliche Steuerersparnisse biete.
Für die Stadt Hilden bringt das Modell allein beim Verkauf der Anteile für
55 Millionen Euro eine Steuerersparnis von 6,4 Millionen Euro. Hinzu kommen weitere Einsparungen von rund einer Million Euro, da die Stadtwerke-Gewinne mit den Verlusten der Stadthalle verrechnet werden.
"Ich gehe davon aus, dass die Bezirksregierung noch Erläuterungsbedarf hat", spielt Thiele die Verfügung herunter. Im Gegensatz zum Kreis Mettmann, der früh in das Verfahren eingebunden war "und keine Probleme mit dem Modell hatte", konnte die Bezirksregierung erst informiert werden, als feststand, welcher Bieter zum Zuge kommt. Schließlich waren die Aachener Stadtwerke bis zum Schluss im Rennen - dort wäre die Bezirksregierung Köln zuständig.
Die Beurkundung des Kaufvertrags ist wegen der Verfügung erst einmal verschoben worden. "Ich gehe aber davon aus," so Thiele, "dass es uns gelingt, die Bezirksregierung von der Zulässigkeit des Modells zu überzeugen." Zunächst schriftlich, dann (falls nötig) in Gesprächen. Der Landrat hält sich dabei heraus - er sieht sich lediglich als Mittler und war deshalb gestern zu keiner Stellungnahme bereit.
Der Stadt ist an einer möglichst schnellen Einigung gelegen, denn durch die Verzögerung gehen ihr täglich rund 7000 Euro an Zinsen verloren. Außerdem gilt der Kaufpreis nur bis zum 31.August. Auf WZ-Anfrage erklärten die Stadtwerke Düsseldorf allerdings, dass sie ihr Angebot auch danach aufrecht erhalten. Aber wie lange? Bis zum Ende einer laut Thiele "unwahrscheinlichen" gerichtlichen Auseinandersetzung sicher nicht.