Ratingen: Wilhelm Droste wieder auf der Anklagebank

Das Landgericht Essen rollt das Verfahren gegen Wilhelm Droste neu auf. Der Anklagevorwurf lautet auf Bestechung.

Ratingen/Essen. Über seinen Freispruch vor dem Landgericht Düsseldorf am 30. März 2007 konnte sich Wilhelm Droste senior nicht lange freuen. Die Staatsanwaltschaft wollte das Verfahren gegen den früheren Fraktionsvorsitzenden und CDU-Ratsherren nicht einfach sang- und klanglos eingestellt sehen, sondern legte Revision ein.

Daraufhin hat der Bundesgerichtshof im Januar dieses Jahres das Urteil wegen Rechtsfehler aufgehoben. Begründung: Die zum Freispruch führende Beweisführung des Landgerichts sei lückenhaft. Deshalb muss das Verfahren neu aufgerollt werden.

Die XVII. Strafkammer des Landgerichts Essen wird sich ab Montag erneut mit dem Fall beschäftigen. Bisher sind noch zwei Fortsetzungstermine angesetzt. Wilhelm Droste sen. und dem Bauunternehmer Joachim T. werden laut Anklage aktive und passive Abgeordnetenbestechung vorgeworfen.

Das Landgericht Düsseldorf hatte in seiner Beweiswürdigung nicht ausgeschlossen, dass T. sich durch Bauleistungen von rund 177.000 Mark, die Droste zugute kamen, lediglich dessen allgemeines Wohlwollen erhalten wollte (was straflos wäre), sondern sich die Stimme und den Einfluss Drostes im Stadtrat für eine spezielle Bauleitplanung erkaufte. Wegen eines gleichartigen Vorwurfes aus dem Jahre 1995 wurde das Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft: Droste sen. soll sich nachhaltig für die Bebauungspläne Fernholz/Sinkesbruch eingesetzt haben, damit sie im Sinne des Bauunternehmers zustande kamen. So wurde etwa im Bereich Sinkenbruch der Bau von 13 Häusern genehmigt, wo vorher nur eine Kleingartenanlage geplant war. Der Politiker soll dafür Bauleistungen für sein Café in Velbert und seine Konditorei in Hösel im Wert von 177.000 Mark bekommen haben.