Bundesweiter Rauchmeldertag Kreis Viersen erinnert an Rauchmelder-Pflicht
Kreis Viersen · Am Freitag ist Rauchmeldertag. Pro Tag retten Rauchmelder in Deutschland im Schnitt vier Menschen.
(ure) Wie sensibel und gleichzeitig alarmierend Rauchmelder funktionieren, wurde jüngst in einem Mehrfamilienhaus deutlich: Da hatte ein alleinstehender Herr die bruzelnden Bratwürste auf dem Herd schlichtweg vergessen. Bald machte der Rauchmelder derart Krach, dass alle Mitbewohner im Haus sofort nach der Ursache für den Alarm suchten. In diesem Fall gab es Entwarnung, im Ernstfall retten Rauchmelder weiterhin Leben. Zum bundesweiten Rauchmeldertag am Freitag, 13. Oktober, erinnert der Kreis Viersen an die Rauchmelderpflicht. Studien belegten, so der Kreis Viersen: Pro Tag retten Rauchmelder in Deutschland durchschnittlich vier Menschen vor gesundheitlichen Schäden oder dem Tod.
Alarmierend: Im Falle eines Wohnungsbrandes blieben für die Flucht aus den eigenen vier Wänden nur wenige Minuten. „Auch Rauchvergiftungen können tödlich enden“, betonte Rainer Höckels, Kreisbrandmeister und Leiter des Amtes für Bevölkerungsschutz im Kreis Viersen. Der laute Alarm eines Rauchmelders warne verlässlich auch im Schlaf vor der Brandgefahr und könne so wertvolle und lebensrettende Zeit verschaffen.
Die Rauchmelder-Pflicht gilt in Nordrhein-Westfalen für Neubauten bereits seit 2013, für Bestandsbauten seit 2016. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege führen, mindestens mit einem Rauchmelder ausgestattet sein. „Unter dem Begriff ‚Wohnungen‘ sind in diesem Zusammenhang auch Einfamilienhäuser oder Wochenendhäuschen zu verstehen“, erklärte Höckels weiter. Rauchmelder sind in jeder Preisklasse und in jedem Design erhältlich. „Ich empfehle, vor allem auf geprüfte Qualität zu achten oder sich im Handel beraten zu lassen“, sagt der Kreisbrandmeister.
Auf die fünf größten Irrtümer rund um Rauchmelder und Wohnungsbrände will Höckels ausdrücklich hinweisen.
Erstens Wenn es brennt, bleibt genug Zeit. Irrtum: Bei einem Brand bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.
Zweitens Ein Rauchmelder im Flur reicht aus. Irrtum: Rauchmelder gehören mindestens in alle Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.
Drittens Die Rauchmelderpflicht gilt nur für Vermieter, nicht für Eigentümer im selbst genutzten Wohnraum. Irrtum: Die Pflicht gilt für alle Eigentümer.
Viertens Ich bemerke den Brand rechtzeitig. Irrtum: Da auch der Geruchssinn nachts schläft, wird man bei einem Brand nicht wach.
Fünftens Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen. Irrtum: Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.
Weitere Informationen dazu gibt es online unter www.rauchmelder-lebensretter.de.