Kempen: Autohändler muss zahlen
Die Stadt setzt sich im Streit gegen den Autohändler Horst Steinkamp durch. Allerdings fällt das Bußgeld kleiner aus als ursprünglich gefordert.
Kempen. Im Prozess um unerlaubte Wohnnutzung von gewerblichen Räumen am Industriering Ost wurde am Donnerstag im Kempener Amtsgericht das Urteil gesprochen.
Der Inhaber der Räumlichkeiten, Horst Steinkamp, war aus Krankheitsgründen nicht anwesend. Er wurde mit einem Bußgeld von 6900Euro belegt - zu zahlen in Raten von jeweils 700 Euro.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 66-Jährige zwei Büroflächen von jeweils 70 Quadratmetern ohne Genehmigung als Wohnungen vermietet hat.
Rückblick: Die unerlaubte Zweckentfremdung der "Büros" fiel auf, als der 22-jährige Mieter im Erdgeschoss mit der Adresse am Industriering Ende August 2006 Wohngeld beantragte.
"Die Mietbescheinigung war sehr unverständlich ausgefüllt, viele Angaben fehlten. Als Wohnort wurde ein ’Autohaus’ angegeben, was mich stutzig gemacht hat", so die zuständige Sachbearbeiterin der Stadt Kempen am Donnerstag.
Steinkamp selbst hatte die Adresse in der Mietbescheinigung als "Missverständnis" bezeichnet.
Seine Mieter hätten niemals dort, sondern an der St. Töniser Straße gewohnt. Er habe den Irrtum nicht bemerkt und die falsche Adresse bei der Meldebehörde angegeben.
Um das Alter dieses Objektes zu erfahren, wurde das Bauamt kontaktiert - und dort war das Erstaunen groß: "Wir waren schon verwundert, als sich herausstellte, dass dort nur gewerbliche Räume und auffallend viele Mieter gemeldet waren", erklärte ein Stadt-Mitarbeiter.
Auch die anschließenden Inspektionen des "Tatortes" im Herbst 2006 sorgen bei den Beamten für große Augen. Zwar trafen sie keine Menschen an, dafür aber zwei Betten, Wäscheständer, Geschirr und Spielekonsolen.
Das ging, nach Meinung der städtischen Mitarbeiter, aber weit über eine Nutzung für Essen, Kaffeepause und Mittagsschläfchen hinaus.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dieser Sichtweise. "Aus den Unterlagen geht hervor, dass der Mieter vorher gewusst hat, wohin er zieht. Also muss Herr Steinkamp Kenntnis von der illegalen Nutzung gehabt haben", so die Richterin.
Das zuvor angesetzte Bußgeld von 9100 Euro wurde jedoch reduziert, weil die Wohnnutzung durch einen zweiten Mieter im Erdgeschoss nicht eindeutig zu beweisen war.
Steinkamp und sein Anwalt haben jetzt eine Woche Zeit, Einspruch gegen das Urteil zu erheben.