Steuerkanzlei Kamp in Lobberich Tipps von Lobbericher Steuerberater
Lobberich · Die Steuerberatungskanzlei Kamp ist von Schaag nach Lobberich umgezogen. Das Thema Erben und Unternehmensnachfolge ist das Spezialgebiet in dem breit gefächerten Portfolio von Markus Kamp.
An der Samtbandstraße 5 in Lobberich ist ein neues Firmenschild anzutreffen. In den dortigen Neubau ist die Steuerberatungskanzlei Kamp eingezogen. Bisher in Schaag beheimatet, ging es jetzt in „größere, hellere und schönere Räumlichkeiten“, wie es Steuerberater Markus Kamp beschreibt. Statt auf zwei Etagen wie in Schaag ist die Steuerberatungskanzlei nun komplett ebenerdig anzutreffen. Kamp und sein fünfköpfiges Team beraten neben Lohn- und Finanzbuchhaltung, Gewinnermittlungen, Jahresabschlüssen sowie betrieblichen und privaten Steuererklärungen auch bei Finanzierungen, Unternehmensan- und Unternehmensverkäufen. Auch in den Themen Existenzgründung, Unternehmensnachfolge sowie Erbschafts- und Schenkungssteuer hat Kamp eine große Expertise.
In Sachen Vererben kann Kamp den Tipp geben, nicht erst im hohen Alter daran zu denken. „Man sollte sich so früh wie möglich mit dem Thema beschäftigen. Nur so kann man beispielsweise Freibeträge in Sachen Erbschaftssteuer mehrfach nutzen“, sagt der Steuerberater. Wer ein Unternehmen führt sollte ebenfalls frühzeitig an die Nachfolge herangehen. Oft dauere es fünf bis zehn Jahre, einen Nachfolger zu finden, bemerkt Kamp. In Sachen der Übertragung einer Firma gibt es kein Schema F. Jeder Fall ist individuell und bedarf der ausführlichen Beratung. Bei den Unternehmen existieren unter Umständen gesonderte Freibeträge, wenn zum Beispiel das so genannte Verwaltungsvermögen an sich nicht so hoch ist. Aber auch hier heißt es: Der Vorbereitungsbedarf ist lang. Befinden sich beispielsweise im Unternehmen hochwertige Immobilien, die Verwaltungsvermögen darstellen und die gesonderten Freibeträge damit gefährden, ist eine Optimierung meist nur über einen längeren Zeitraum erreichbar.
Es besteht auch die Möglichkeit einer Vorabübertragung einer Immobilie im Gegenzug zum Nießbrauch. Ein Arrangement, das gerne beim Vererben einer privaten Immobilie von den Eltern auf die Kinder genutzt wird. Die Höhe des Vermögens spielt im Privaten eine genauso entscheidende Rolle wie im Firmenbereich. Eine weit verbreitete Mär ist es indes, dass, wenn einmal eine Einkommensteuererklärung gemacht wurde, diese immer gemacht werden muss. „Wenn bei einem Ehepaar beide arbeiten und beide die Steuerklasse vier haben, muss oft keine Steuererklärung gemacht werden. Kommen aber die Steuerklassen drei und fünf zum Tragen und wird mit der Steuerklasse 5 auch Gehalt abgerechnet, so muss eine Steuererklärung erfolgen“, klärt Kamp auf. Rentner sind verpflichtet zu schauen, ob sie eine Steuererklärung machen müssen. Liegt eine kleine Rente vor und es gibt keine weiteren Einkünfte, wie beispielsweise durch Mieteinnahmen, muss keine Steuererklärung abgegeben werden.
Was immer zu beachten ist, sind die Veränderungen, die Jahr für Jahr eintreten. 2025 vereinfacht die neue Kleinunternehmerregelung im Rahmen der Umsatzsteuer durch Anhebung von Grenzen die Existenzgründungen. Auch mit der einstigen eingeführten Home-Office-Pauschale trat eine Vereinfachung ein. Das mühselige Zusammensuchen der Unterlagen betreffend die Kosten für ein Arbeitszimmer hatte damit in vielen Fällen ein Ende. Kamp weiß, dass viele Menschen Änderungen nicht kennen. Die vor einigen Jahren eingeführte gesonderte Förderung für energetische Maßnahmen, wenn keine KfW-Mittel oder sonstigen Zuschüsse genutzt wurden, ist nahezu unbekannt. Eine Beratung spart hier oftmals bares Geld“, sagt Kamp.
Übrigens ist die Steuerberatungskanzlei nicht nur in Lobberich daheim. In Rheinberg ist der Steuerberater seit 2005 zu finden. Dort heißt es Kamp und Partner. „Einer unserer ehemaligen Auszubildenden hat den Steuerfachwirt gemacht und danach die Steuerberaterprüfung absolviert. Absolut engagiert und fachlich sehr gut ausgebildet ist er dann als Kompagnon eingestiegen“, sagt Kamp.