Bundestagswahl im Kreis Viersen Antrag auf Briefwahl kann online gestellt werden
<irwordspace style="word-spacing -005625025em;"><irglyphscale style="font-stretch 97%;">Kreis Viersen</irglyphscale></irwordspace> · Wer die Briefwahl nutzen möchte, muss nicht erst auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten.
(szo) Wahlberechtigte, die bei der Bundestagswahl am 23. Februar per Briefwahl wählen möchten, müssen nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann online über die Webseiten der kreisangehörigen Kommunen gestellt werden, persönlich bei der Gemeinde oder Stadt des Hauptwohnortes oder formlos schriftlich, etwa per E-Mail. Er muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Telefonische Anträge sind hingegen nicht möglich. Das teilte der Kreis Viersen jetzt mit.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der vierten Kalenderwoche durch die kreisangehörigen Kommunen verschickt. Sollte bis Anfang Februar keine Wahlbenachrichtigung eingegangen sein, können sich die Bürgerinnen und Bürger an die jeweilige Gemeinde oder Stadt des Hauptwohnortes wenden, um zu prüfen, ob sie im Wählerverzeichnis stehen.
Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung sollte die Briefwahl so schnell wie möglich beantragt werden, um die rechtzeitige Stimmabgabe nicht zu gefährden. Außerdem gibt es die Möglichkeit, mit dem Handy den QR-Code zu scannen, der sich auf der Wahlbenachrichtigung befindet. Mit dieser Methode ist das Formular bereits vorausgefüllt, es muss nur das Geburtsdatum ergänzt werden.
Spätestes Einwurfdatum bei der Deutschen Post ist der 20. Februar
Anfang Februar wird darüber informiert, wann genau mit dem Versand der Briefwahlunterlagen zu rechnen ist. Wer den Erhalt der Unterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann im Antrag auch angeben, die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt abzuholen oder den Antrag persönlich dort stellen. Die Öffnungszeiten der kreisangehörigen Kommunen können auf der jeweiligen Webseite eingesehen werden.
Das letztmögliche Einwurfdatum für den Wahlbrief bei der Deutschen Post ist Donnerstag, der 20. Februar. Es ist darüber hinaus auch möglich, den Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle abzugeben oder trotz beantragter Briefwahl am Wahltag im Wahllokal zu wählen. In diesem Fall müssen Wahlberechtigte den Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis mitbringen, teilte der Kreis Viersen mit.
Die Briefwahl wird in Deutschland immer populärer. Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 wurden rund 47,3 Prozent der Stimmen per Brief abgegeben. Ursache dafür waren vor allem die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. 2017 lag der Anteil bei 28,6 Prozent. Doch bereits seit der Wiedervereinigung ist der Anteil der Wählerinnen und Wähler, die die Briefwahl nutzen, stetig gestiegen. Der vorgezogene Wahltermin stellt Druckereien in diesem Jahr vor ein logistisches Problem. Lieferanten hatten im Vorfeld vor einem möglichen Papiermangel gewarnt.