Emmaus-Kirchengemeinde Neersen Kirchengemeinde hofft auf mehr Ehrenamtler für Jugendfahrte

Neersen · Wenn die evangelische Emmaus-Kirchengemeinde ihre Jugendfreizeit plant, ist sie auf Ehrenamtler angewiesen. Was viele nicht wissen: Es gibt dafür ein Sonderurlaubsgesetz.

Kathrin Kobuszewski und Pia Letter (v.l.) werben um Ehrenamtler zur Begleitung von Jugendfahrten.

Foto: Norbert Prümen

(tre) Schweden steht in diesem Jahr auf der Reiseliste der evangelischen Emmaus-Kirchengemeinde Neersen. Vom 5. bis zum 18. Juli geht es, zusammen mit der Emmaus-Nachbargemeinde Krefeld Süd, mit Bus und Begleitfahrzeug nach Norden. „Wir sind mit 50 Jugendlichen im Alter von 13 bis 16 Jahren und zehn Teamern unterwegs“, berichtet Pia Letter. Und damit ist die Jugendleiterin der Gemeinde schon mitten in einem Thema, das sich von Jahr zu Jahr schwieriger gestaltet.

Es geht um die Ehrenamtler, die solche Ferienfahrten bei den Planungen begleiten und dann auch selber mitfahren. „In diesem Jahr war es wirklich schwierig Ehrenamtliche zu bekommen. Der Stress bei der Arbeit nimmt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels immer mehr zu und Leute möchten den Urlaub in der Regel für sich und ihre Bedürfnisse nutzen. Etwas, dass durchaus verständlich ist. Nur für uns wird es dadurch komplizierter Menschen zu finden, die ihren Urlaub für Jugendfreizeiten einbringen möchten“, sagt Letter. Bei den Studierenden, die ehrenamtlich im Einsatz sind, komme das Problem möglicher Klausuren hinzu, die dann geschrieben werden, wenn Schulferien sind. „Das heißt, sie, die sonst viel im Einsatz sind, können nicht mitfahren. Selbst, wenn sie es gerne möchten“, sagt Kathrin Kobuszewski, Jugendleiterin in Krefeld Süd. Aber ohne ausreichende Teamer können keine Jugendfreizeiten stattfinden.

Letter und Kobuszewski konnten bei ihrer Akquise in Sachen Teamer für die Schwedenfahrt feststellen, dass viele nicht wissen, dass sie die Möglichkeit haben für ihren ehrenamtlichen Einsatz einen Sonderurlaub zu beantragen: Es gebe in NRW ein Sonderurlaubsgesetz. Das sieht für ehrenamtlich in der Jugendhilfe tätige Personen über 16 Jahren Sonderurlaub vor, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird. Sonderurlaub ist nach diesem Gesetz für bis zu acht Arbeitstage im Kalenderjahr möglich. „Wenn jemand bei seinem Arbeitgeber diesen Sonderurlaub in Anspruch nehmen möchte stellen wir eine entsprechende Bescheinigung für den jeweiligen Teamer aus, die belegt, dass die Person als Begleitung mitfährt und um welchen Träger es sich handelt“, sagt Letter. Zudem gebe es einen Fördertopf zur Erstattung des Verdienstausfalles.

Sonderurlaub erfolge grundsätzlich ohne Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Aus diesem Grund gewähre das Land NRW den Freiwilligen einen finanziellen Ausgleich für ihr Engagement. Die Ehrenamtler können den Ausgleich für den Verdienstausfall über den jeweiligen Maßnahmenträger beantragen. Es müssen lediglich die Voraussetzungen zur Antragsberechtigung vorliegen und die Genehmigung des Sonderurlaubs durch den Arbeitgeber. „Die Antragstellung ist kein Hexenwerk. Es ist wirklich einfach“, sagt Kobuszewski. Bei der Emmaus Kirchengemeinde sind die beiden Jugendleiterinnen nun erst einmal froh, dass für die ausgebuchte Schwedenfahrt genügend Teamer da sind.

Wobei alle über 18 Jahre alt sind, entsprechende Präventionsschulungen mitgemacht haben, in Erster Hilfe fit sind, ein erweitertes polizeilichen Führungszeugnis im Gepäck haben und in den beiden Gemeinden in Neersen sowie Krefeld bekannt sind. „Wir haben eine gute Altersmischung bei den Teamern aus Erfahrenen und Neuzugängen. Von so einem Mix profitieren alle“, betont Letter. Beide Jugendleiterinnen freuen sich über jeden, der sich ehrenamtlich in der Jugendarbeit einbringen möchte und Lust hat, bei den Freizeiten mitzufahren.

(tre)