Hilfe für Internet-Nutzer Experte gibt Tipps zum digitalen Nachlass

Schiefbahn · Was geschieht mit den digitalen Daten nach dem Tod? Der Frage ging Thomas Halbe in der Begegnungsstätte Schiefbahn nach. Der IT-Berater rät, die Zugangsdaten möglichst früh zu notieren und zu hinterlegen.

Nach dem Tod gilt es, auch den digitalen Nachlass zu regeln. E-Mail-Konten, Amazon- oder Facebookzugänge werden nicht mit beerdigt.

Foto: Norbert Prümen

Die meisten Menschen sind im Internet aktiv und haben Profile in sozialen Medien. Sie hinterlassen digitale Spuren in Form persönlicher Daten nicht nur in sozialen Netzwerken – gesichert durch Anmelde-, Zugangsdaten und Passwörter. Was aber passiert mit den Daten, wenn ein Mensch verstirbt? Neben dem gegenständlichen Nachlass muss heute auch der digitale Nachlass geregelt werden. Wie das geht erläutert Thomas Halbe.

Der Schiefbahner IT-Berater, der seit zweieinhalb Jahren bei der Begegnungsstätte Schiefbahn als ehrenamtlicher digitaler Helfer aktiv ist, beleuchtet den Umgang mit dem digitalen Nachlass. Ob E-Mail-Konten, Clouds, persönliche Blogs und Webseiten, Freundschaftsbörsen, Kundenkonten bei Sozialen Netzwerken und Messengern: Die Liste, wo Spuren hinterlassen werden, ist lang. Kein Vertrag ende mit dem Tod automatisch und genauso wenig verschwindet ein Account nach dem Tod von alleine. Alle übermittelten und gespeicherten Daten verblieben auch nach dem Ableben eines Nutzers bei dem jeweiligen Anbieter und das heißt: Sie bleiben im Netz. Ohne Passwörter und andere Zugangsdaten haben die Hinterbliebenen in der Regel keinen Zugriff auf die Online-Konten eines Verstorbenen.

Vieles kann zudem unentdeckt bleiben, wenn die Hinterbliebenen nicht über alle digitalen Aktivitäten des Verstorbenen informiert sind. „Daher ist es wichtig schon zu Lebzeiten Zugangsdaten zu Facebook, Instagram und Co zu notieren. Jeder Internetnutzer sollte das so früh wie möglich tun“, hebt Halbe hervor. Dazu gehören die Auflistung des Portals, die eigene Adresse, der Benutzername, das Passwort und der Wunsch, wie nach dem Tod mit den Daten verfahren werden soll. Ob das in einer Excel-Tabelle auf dem Rechner erfolgt oder handschriftlich in einem Notizbuch, spiele keine Rolle. Wichtig sei nur, dass die Hinterbliebenen nicht nur Kenntnis, sondern auch Zugang haben. „Am einfachsten ist es, wenn man diese Daten einer Vertrauensperson schon zu Lebzeiten hinterlegt. Allerdings sollten Änderungen bei Passwörtern immer entsprechend aktualisiert und der Vertrauensperson auch weitergegeben werden“, sagt Halbe. Passwortmanager empfiehlt er nur eingeschränkt. Sie seien hilfreich, besser aber sei das gute alte Notizbuch. Ginge der Rechner kaputt, sei alles weg.

Festplatten sollten professionell geschreddert werden

Ob eine Cloud eine sichere Lösung sei, müsse jeder für sich selbst entscheiden, bemerkt der Digitalhelfer. Eine andere Lösung sei ein USB-Stick, der bei einer Vertrauensperson oder in einem Bankschließfach hinterlegt wird. Ganz wichtig sei zudem, eine Vollmacht für den digitalen Nachlass auszusprechen. Wie eine solche Vollmacht aussehen kann verdeutlicht der ITler mit Hilfe einer Power-Point-Präsentation. „Nie den Satz vergessen, dass die Vollmacht über den Tod hinaus gilt“, erinnert Halbe. Die Vollmacht solle dann an eine Vertrauensperson übergeben und die Angehörigen entsprechend informiert werden, wer im Falle des eigenen Ablebens in Sachen digitaler Nachlass der Ansprechpartner ist.

Wer sein Smartphone mit Gesichtserkennung oder Fingerprint sichert, sollte daran denken, dass Hinterbliebene in einem Todesfall ein Problem haben könnten, das Gerät zu entsperren. Was passiert, wenn Daten nicht gelöscht werden, verdeutlicht Halbe mit einem Beispiel. „Ich erhalte jedes Jahr zu meinem Geburtstag einen Gruß von einem Toten. Ein verstorbener Freund hatte seinen digitalen Nachlass nicht geregelt und über Facebook die Geburtstagskartenversendung eingegeben, die immer weiter läuft“, erzählt Halbe. Mit Vollmacht, Zugangsdaten und der Sterbeurkunde ausgerüstet könne das Profil gelöscht werden.

Digitale Nachlassdienste ließen sich schwer beurteilen. „Passwörter sollte man einem solchen Unternehmen nie anvertrauen“, sagte Halbe. Wer hinsichtlich Festplatten von PC, Tablet und Laptop sichergehen möchte, dass niemand an die Daten kommt, sollte diese niemals für den Altschrott an die Straße stellen oder an entsprechenden Stellen abgeben. Halbe gibt den Tipp, die Platten professionell schreddern zu lassen, damit die Daten nirgendwo auftauchen.