Willich Meyer: Kampf um Betriebsrat

Arbeitsgericht musste Wahlvorstand bestimmen — der heute nicht mehr zur Firma gehört.

Foto: Kurt Lübke

Schiefbahn. Meyer Logistics ist ins Gerede gekommen. Vor einigen Wochen hatte die WZ darüber berichtet, dass die Düsseldorfer Bezirksregierung in der angesehenen Schiefbahner Spedition in größerem Umfang Arbeitszeitverstöße festgestellt hatte. Nach diesem Artikel meldeten sich ehemalige Mitarbeiter bei der WZ und berichteten über ein ganz anderes Problem: Die Firmenleitung habe die Gründung eines Betriebsrates in dem Unternehmen (rund 200 Beschäftigte) boykottiert.

„Einladungen zu einer ersten Wahlversammlung sind mehrfach vom Aushang entfernt worden“, erinnert sich ein ehemaliger Mitarbeiter. Von wem, habe man nicht feststellen können. Die Versammlung selbst kam dann zwar im November 2014 auf dem Firmengelände zustande, doch ein Wahlvorstand konnte nach Störungen nicht bestimmt werden. Das gelang auch im zweiten Anlauf im November 2015 in einer Mönchengladbacher Gaststätte nicht: Zunächst hätten sich Mitglieder der Firmenleitung geweigert, den Saal zu verlassen, obwohl sie darauf aufmerksam gemacht worden seien, dass Arbeitgeber, leitende Angestellte sowie Lehrlinge unter 18 Jahren dazu verpflichtet seien. Anschließend sei es erneut zu „massiven Störungen“ gekommen, weshalb das Treffen ergebnislos abgebrochen wurde.

Am Ende entschied das Krefelder Arbeitsgericht: Im Februar dieses Jahres bestimmte es einen fünfköpfigen Wahlvorstand zur Vorbereitung der Wahl eines Betriebsrates. Die Firmenleitung hatte beantragt, dies zurückzuweisen. Pikant: Einer der fünf Kandidaten für den Wahlvorstand bekam offenbar schon fünf Tage nach der Betriebsversammlung im November 2015 die Kündigung, ein weiterer soll sechs Tage später zwei Abmahnungen erhalten haben. Keiner der fünf Männer aus dem Wahlvorstand arbeitet heute noch bei Meyer.

Was sagt die Unternehmensleitung zu diesen Vorwürfen? Hat man in der Spedition etwas gegen einen Betriebsrat? „Nein, die Firmenleitung hat alle Mitarbeiter ermutigt, an den beiden Wahlversammlungen teilzunehmen“, heißt es auf eine Anfrage der WZ dazu aus Schiefbahn. „Die Firma hat in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt beabsichtigt, die Wahl zu verhindern. Unsere Mitarbeiter haben sich aber dagegen entschieden und in keiner der beiden Versammlungen einen Wahlvorstand bestimmt.“

Hat es bei diesen Versammlungen denn tatsächlich Störungen gegeben? „Nach unserer Kenntnis: Ja. Uns ist berichtet worden, dass ein Großteil der Belegschaft mit dem Vorgehen der fünf Kollegen nicht einverstanden war“, sagt dazu die Firmenleitung. Diese war bei der Versammlung vor Ort, wie sie selbst einräumt: „Zwei Mitglieder der Geschäftsführung haben sich in einem anderen Raum der Gaststätte aufgehalten, weil es schlicht zu kalt draußen war.“

Stellungnahme des Unternehmens auf eine Anfrage der WZ

Man habe sich vorab rechtlich informiert. Danach dürfe die Geschäftsleitung sprechen und gehört werden, sie dürfe aber nicht verhindern und nicht wählen — „das haben wir auch zu keiner Zeit getan“. Dass leitende Angestellte und Angehörige der Familie Meyer in der Versammlung zugegen waren, streitet die Firmenleitung nicht ab: Abteilungsleiter seien dazu berechtigt, einige Familieangehörige seien „normale Mitarbeiter“ und hätten die gleichen Mitbestimmungsrechte wie ihre Kollegen.

Auch für die Tatsache, dass keiner der fünf Mitarbeiter, die vom Arbeitsgericht zum Wahlvorstand bestimmt wurden, noch bei Meyer arbeitet, hält die Geschäftsführung eine Erklärung parat: Alle fünf hättem sich nach der Versammlung im November 2015 mehrere Monate krank gemeldet. Ein Mitarbeiter habe dann mit Erreichen der Altersgrenze, drei weitere ohne Kündigung das Unternehmen verlassen. „Wir als Geschäftsleitung vermuten, dass sie wegen fehlender Unterstützung durch die Kollegen nicht mehr bei uns tätig sein wollten.“ Einem Mitarbeiter habe man wegen langandauernden Fehlverhaltens am Arbeitsplatz gekündigt. Der Mann habe wiederholt die Lenk- und Ruhezeiten überschritten.

Einen Betriebsrat gibt es im Unternehmen bis heute nicht. Die Interessen der Beschäftigten würden statt dessen durch einen fünfköpfigen Mitarbeiterrat wahrgenommen. „Dieser ist ein enges Bindeglied zwischen Belegschaft und Geschäftsführung“, betont die Firmenleitung zufrieden und ergänzt: „Die Nähe und das offene Wort sowie flache Hierarchien werden bei uns groß geschrieben.“