Schiefbahn: Unfallflucht - Verursacher war stark unterzuckert
Inwieweit ist ein 39-jähriger verantwortlich?
Schiefbahn. Gefährdung des Straßenverkehrs und Unfallflucht. Deswegen ist ein Monteur (39) aus Korschenbroich verurteilt. Er soll eine Geldbuße von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro zahlen, außerdem wurde ihm der Führerschein entzogen. Gegen diesen Strafbefehl hat der Außendienstler vor dem Amtsgericht in Krefeld Einspruch eingelegt. Was war passiert?
Der Sachverhalt an sich ist unbestritten. Der Mann ist Diabetiker und seit 1997 in Behandlung. Am 6. November 2007 war er stark unterzuckert und hatte an der Schwanenheide und an der Linsellesstraße in Schiefbahn mehrere Unfälle gebaut. Auf der Heimfahrt hatte er mit seinem Wagen geparkte Autos angestoßen und war immer weitergefahren. Es entstand ein Schaden von mehreren tausend Euro. Eines der gerammten Autos drehte sich um 90 Grad und versperrte die Fahrbahn.
An diesem Tag habe er ganz normal zu Mittag gegessen, erklärte der Angeklagte. Er wusste danach allerdings nicht mehr genau, ob er die notwendige Dosis Insulin eingenommen hatte. Zur Sicherheit spritzte er sich nochmal. Doppel genäht hielt in diesem Fall überhaupt nicht besser.
"Durch die doppelte Einnahme konnte ich plötzlich nicht mehr reagieren und habe bis heute keine Erinnerung mehr an die Karambolagen," schilderte der 39-Jährige am Dienstag vor Gericht. Selbst in seinem Heimatort rammte er geparkte Fahrzeuge und fuhr weiter.
Eine Zeugin erinnerte sich: "Ich kam gerade vom Einkauf und hörte ein schrammendes Geräusch. Ich dachte, der Fahrer würde anhalten. Das war aber nicht der Fall. Ich merkte mir sein Kennzeichen und verständigte die Polizei." Den Mann am Steuer habe sie nicht erkannt. "Ich war damals mehr Ohren- als Augenzeuge."
Auch der Hausarzt des Monteurs, der von der Schweigepflicht entbunden worden war, war als Zeuge geladen: "Mein Patient ist wegen seiner Diabetes seit über zehn Jahren insulinpflichtig." Es könnten Bewusstseinsstörungen auftreten, wenn zwei Mal in zu kurzen Abständen gespritzt werde.
Die Richterin beschloss, ein medizinisches Sachverständigen-Gutachten einzuholen. Zum neuen Termin sollen dann weitere Zeugen gehört werden.