Soziale Erhaltungssatzung in Düsseldorf Bezirksvertreter empfehlen den Milieuschutz für Bilk-Mitte
Düsseldorf · Die BV 3 hat sich für eine Erhaltungssatzung in Bilk-Mitte ausgesprochen, die die Mieter vor Verdrängung schützen soll. Kritik kam von der CDU: Sie will Umbauten für Barrierefreiheit deutlich von dem Regelwerk ausgenommen wissen.
Im Grunde scheinen sich die Parteien weitgehend einig zu sein, wie sonst bei wenigen Themen: Ja, Mieter müssen geschützt werden, vor Luxussanierungen, vor Verdrängung aus ihren Wohnungen und ihrem Lebensumfeld. Die Soziale Erhaltungssatzung, die in der vergangenen Sitzung der Bezirksvertretung (BV) 3 vom Stadtplanungsamt vorgestellt wurde, soll genau dafür sorgen. Das Gebiet, für das die erste Satzung dieser Art in Düsseldorf gelten soll, liegt im Zuständigkeitsbereich dieser BV, in Bilk-Mitte.
Trotz aller scheinbaren Einigkeit hatten besonders die CDU-Vertreter noch Redebedarf bei der Satzungsvorlage. Ihre Sorge: sinnvolle Sanierungen – etwa solche, die der Barrierefreiheit dienen – könnten durch die Erhaltungssatzung verhindert werden. Das Thema müsse unbedingt explizit von sanktionierten Luxussanierungen ausgenommen werden. „Wir laufen auf einen Pflegenotstand zu“, sagte CDU-Vertreterin Sylvia Laflör dazu. Viele Menschen wollten gerne zu Hause gepflegt werden, wofür entsprechende Voraussetzungen geschaffen werden müssten. „Barrierefreiheit ist keine Luxussanierung, sondern eine Notwendigkeit, um den Notstand abzufangen“, so Laflör.
Zur Herstellung von Barrierefreiheit könnten neben dem Einbau von Aufzügen auch Umbauten von Badezimmern oder die Verbreiterung von Türen einzahlen. Derartige Modernisierungen müssten gestattet bleiben und deren Genehmigung dürfe auch nicht vom Gutdünken eines Sachbearbeiters abhängig sein, so Laflör. Sie forderte konkretere Formulierungen, die mehr Planungssicherheit für Eigentümer herstellen sollen.
Der zuständige Mitarbeiter vom Stadtplanungsamt versuchte die Bedenken der CDU zu zerstreuen. Es werde ein Leitfaden für Wohnungseigentümer erarbeitet, der diesen Informationen an die Hand geben soll, was tendenziell genehmigungsfähig ist und was nicht. „Wir werden klarmachen, in welche Richtung es gehen kann und in welche nicht“, so der Stadtplaner. Modernisierungen, die klar ersichtlich der Barrierefreiheit dienen und nicht einer luxuriösen Umgestaltung des Wohnraums, wären dann weiterhin möglich. Willkür bei der Genehmigung schließe er aus. „Es ist ja nicht so, dass die Sachbearbeiter alleine gelassen werden. Wir definieren Beurteilungskriterien, die dann auch angewendet werden,“ betont er.
Der Stadtplaner erklärte auf Nachfrage von CDU-Politikerin Laflör auch, wie die Verwaltung besondere Verdrängungsgefahr in dem konkreten Gebiet feststellen konnte. Zusammengefasst: „Verdrängungsgefahr entsteht, indem geringe Einkommen auf hohe Mieten und Preissteigerungen treffen.“ Das sei in dem Gebiet der Fall.
In Bilk-Mitte leben 12.432 Menschen, mehr als 90 Prozent der Häuser sind Mehrfamilienhäuser. Das Gebiet wird nördlich von der Färberstraße, östlich von der Gogreve- und der Feuerbachstraße, südlich von Hennekamp und Ulenbergstraße sowie westlich von der Aachener Straße begrenzt. In diesem Bereich nennt die Statistik 7801 Haushalte. Wegen der Nähe zur Uni leben hier viele 18- bis 30-Jährige. Außerdem – das ist ein wichtiger Punkt dabei – liegt die Kaufkraft der Bevölkerung im Gebiet mit knapp weniger als 24.000 Euro im Jahr um 2000 Euro unter dem Niveau im Bezirk 3 insgesamt und um mehr als 4000 Euro unter dem der gesamten Stadt Düsseldorf. Gleichzeitig sind nach Erkenntnissen der Stadtverwaltung die Mietpreise in den vergangenen fünf Jahren überdurchschnittlich gewachsen – um 20,2 Prozent. Das sind sechs Prozentpunkte mehr als im ganzen Bezirk 3 und fast acht Prozentpunkte mehr als in der Gesamtstadt.
Die meisten anderen Fraktionen der Bezirksvertretung hatten dann auch keine Anmerkungen oder Änderungswünsche an die Vorlage der Stadtverwaltung. „Mich hat der Verwaltungsvortrag überzeugt“, sagte etwa Vera Esders von den Grünen, SPD und Linkspartei äußerten sich ähnlich. Mit deren Stimmen wurde die Vorlage den zuständigen Ausschüssen und dem Rat der Stadt dann auch in ihrer vorgelegten Form empfohlen. Die CDU hätte ihre Anmerkungen zur Barrierefreiheit weiterhin gerne verschriftlicht gesehen, die christdemokratischen Bezirksvertreter enthielten sich bei der Abstimmung deshalb.