Lebenslange Haft, weil er junge Frau erdrosselte?

Der 44-Jährige soll eine Verkäuferin getötet und in Gladbach eine Frau vergewaltigt haben.

<strong>Mönchengladbach. Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens ist überzeugt: Der 44-jährige Angeklagte aus Weeze ist drei Mal in die Dunkin-Donut-Filiale in Mönchengladbach eingebrochen und hat eine Mitarbeiterin dieser Filiale vergewaltigt. Mehr noch - eine 22-jährige Mitarbeiterin soll der Angeklagte in einer Essener Filiale der Bäckerei-Kette erdrosselt und die Leiche im Keller versteckt haben. Die Anklagevertreterin beantragte lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung gegen den Angeklagten zu verhängen. Einen Einbruch in Gladbach im August hatte der Angeklagte im Laufe des Prozesses vor Gericht zugegeben. Doch die Vergewaltigung bestreitet er. Allerdings gab er im Verfahren immer wieder neue Versionen des Geschehens ab. Mal soll es angeblich zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr gekommen sein, mal soll das Vergewaltigungsopfer ihn zum Sex erpresst haben, nachdem es ihn bei einem Diebstahl beobachtet haben soll. Alle diesen Darstellungen des Angeklagten schenkt die Staatsanwältin keinen Glauben.

Der 44-Jährige kannte sich aus in den Dunkin-Donut-Filialen, hatte als Mitarbeiter einer Fremdfirma sogar Zugang zu Schlüsseln. Doch als die Bäckerei-Kette wegen der häufigen Einbrüche das Geld nicht mehr in Tresoren aufbewahrt, sondern jeden Abend zur Bank gebracht habe, sei diese Quelle versiegt.

So habe er die später getötete Mitarbeiterin abpassen müssen, um an die Tageseinnahmen heranzukommen. Um den Raub zu ermöglichen oder zu verdecken, habe der 44-Jährige die junge Frau erdrosselt. In der Vergangenheit war der Angeklagte bereits wegen zweier Tötungsdelikte verurteilt worden.