Todesschüsse– ist der Angeklagte geisteskrank?
Der Sohn des wegen Mordes an seiner Frau und Tochter angeklagten Erol P. sollte am Montag nicht erneut aussagen.
Mönchengladbach. Orkan wollte es tun. Aussagen gegen seinen Vater Erol P., der angeklagt ist, ihm seine Mutter und die Schwester durch Kopfschüssen genommen und seine Tante vergewaltigt zu haben. Doch in einer für deutsche Gerichte ungewöhnlich deutlichen Form ließ Richter Lothar Beckers durchblicken, was er davon hält - nämlich nichts.
"Ich frage mich, was das soll. Warum muss man dem Kind das antun, hier erneut auszusagen?", fragte er den Anwalt von Orkan. Der zog schließlich seinen Antrag, das Kind erneut zu vernehmen, zurück, als Beckers versicherte, dass das Schöffengericht keine Fragen mehr an den Jungen habe.
Die Anwälte des Angeklagten, Gerd Mester und Reiner Pohlen, kündigten an, dass sie nun die Ärzte als Zeugen hören wollen, die Aussagen zum geistigen Zustand von Erol P. machen können. Angeblich, so ist es die Strategie der Verteidiger, wollen sie aufzeigen, dass Erol P. zum Zeitpunkt der Tat "nicht voll einsichtsfähig in sein Tun" war, so Gerd Meister.