Rauchverbot: Mehr Platz für qualmfreie Zonen

Das Rauchverbot gilt seit dem Neujahrstag in allen öffentlichen Einrichtungen. Wie gehen Stadtverwaltung und Polizei damit um?

<strong>Mönchengladbach. Rauchen verboten. Jetzt ist der Glimmstängel in allen öffentlichen Gebäuden tabu - ob im Finanzamt, in Gerichten oder in der Stadtverwaltung. Die Zigarette bleibt aus, heißt es dann für Mitarbeiter wie für Besucher bzw. Vorgeladene. Die WZ hat nachgefragt, wie in den verschiedenen Einrichtungen mit dem Rauchverbot umgegangen wird. In der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigung (Arge) mit Anlaufstellen an der Limiten- und an der Viktoriastraße "sind abgetrennte Raucherräume" für die insgesamt 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorhanden. Im Finanzamt Rheydt an der Wilhelm-Strauß-Straße ist noch einiges blauer Dunst. Es sind keine separaten Räumlichkeiten für Raucher eingerichtet. Und ungeklärt ist derzeit, ob es welche geben wird, sagt ein leitender Mitarbeiter. Solange müssen die Qualmer unter den 160 Bediensteten bei Wind und Wetter nach draußen gehen - oder zum Nichtraucher werden.

Im Finanzamt Gladbach-Mitte an der Kleiststraße haben sich von den rund 250 Angestellten etwa 20 als Nikotinsüchtige geoutet. Die sind der Einfachheit halber in einem Büro untergebracht und müssen zum Rauchen nicht an die frische Luft.

Nichtraucher würden aber auch im "Raucherbüro" respektiert, lacht ein (nikotinabhängiger) Mitarbeiter. Laut Amtsvorsteher finden nun Informationstage zur Raucherentwöhnug statt. Ob während oder außerhalb der Arbeitszeit, das sagt er nicht.

"Eine vernünftige Lösung für alle ist in Arbeit", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten der WZ. Bis die gefunden ist, gehen Kunden wie Bedienstete vor die Rathaustür.

Anfängliche Überlegungen, für Stadtraucher an zentralen Stellen wie dem Rathaus Rheydt kleine Holzhütten im Bereich des Parkplatz-Innenhofes aufzubauen, haben Bude und Personalratschef Dirk Schmitz verworfen - unpraktisch und zu teuer.

Geklärt werden müsse auch, ob sich städtische Angestellte mit Zigarettenschachtel vor und nach dem Genuss aus- und wieder einstempeln müssen. Schließlich gehe es um die Arbeitszeit. Da dürften die Nichtraucher nicht zu kurz kommen.

Für Schulen, Kindergärten, Jugendheime sowie weitere Bildungs- und Jugendeinrichtungen gilt "qualmfrei" nicht nur im Gebäude, sondern auch auf dem Grundstück.