Verkaufsoffene Sonntage: Erste Absage
Am 4. Dezember bleiben die Geschäfte in Wickrath zu. Weitere verkaufsoffene Sonntage in Gladbach stehen auf der Kippe.
Vier verkaufsoffene Sonntage sollte es in diesem Jahr in Gladbacher Ortsteilen noch geben. Seit gestern ist klar, dass es nur noch drei sein werden: Der Rat hat beschlossen, den verkaufsoffenen Sonntag in Wickrath am 4. Dezember zu kippen. Grund ist die Absage des Weihnachtsmarktes. Angela Rode-Zander, Vorsitzende des Wickrather Gewerbekreises, bedauert die Absage — zumal schon das Brunnenfest inklusive des verkaufsoffenen Sonntags ausgefallen ist. „2017 werden wir auch das Knospen- und Genussfest sowie das Brunnenfest streichen, nur noch das Fest am See wird durchgeführt.“ Die Auflagen des Landes, die zu erfüllen sind, um einen verkaufsoffenen Sonntag durchzuführen, seien nicht zu erfüllen.
Mit der Absage des Weihnachtsmarktes fehlte in Wickrath der Anlass, am Sonntag die Geschäfte öffnen zu dürfen. Voraussetzung ist nämlich eine Veranstaltung mit einer bestimmten Größe, die im Zentrum des Sonntags stehen muss. Die geöffneten Geschäfte dürfen nur Randerscheinung sein, nicht umgekehrt. Und seitdem die Gerichte auch entsprechend urteilen, ist die Stadt gezwungen, peinlich genau darauf zu achten. Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte in den vergangenen Monaten in einer Reihe von Gerichtsurteilen Absagen von verkaufsoffenen Sonntagen erzwungen, bei denen es offensichtlich keinen ernsthaften Anlass gab. Das will Verdi auch weiter tun. „Wir machen uns dafür stark, dass das Gesetz so ausgelegt wird, wie es auch da steht“, sagt Sabine Busch vom Verdi-Bezirk Linker Niederrhein.
Gegen die genehmigten Shopping-Sonntage am 4. Dezember in Mönchengladbach und Rheindahlen sowie am 11. Dezember in Rheydt liegen bisher keine Beschwerden vor. Laut Ordnungsdezernent Matthias Engel gebe es auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Voraussetzungen für geöffnete Geschäfte irgendwo nicht eingehalten würden. In Rheindahlen ist der Anlass der Nikolausmarkt, in Gladbach und Rheydt sind es die Weihnachtsmärkte.
Welche verkaufsoffenen Sonntage es 2017 noch geben wird, ist offen. Diese werden nämlich jährlich neu beantragt, von der Verwaltung geprüft und vom Rat genehmigt. „Wenn die Voraussetzungen möglicherweise nicht vorliegen, wird heute viel intensiver geklagt als früher“, sagt Engel. Man stehe deshalb im regen Austausch mit den Antragstellern. Die Verwaltung werde nur verkaufsoffene Sonntage genehmigen, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, und zwar „gerichtsfest“, wie Engel betonte.