Die Justiz macht Ebay Konkurrenz

Auf der Homepage des Grevenbroicher Amtsgerichtes können gepfändete Gegenstände ersteigert werden.

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Grevenbroich. Über Internet-Auktionen, wie beispielsweise bei Ebay, lässt sich so manch ein Schnäppchen machen. Weniger bekannt ist aber, dass auch die Justiz ein Auktionsportal anbietet, das sogar noch eine besondere Rechtssicherheit für die Abwicklung verspricht. Auch die Homepage des Grevenbroicher Amtsgerichtes ist mit dem Portal Justiz-Auktion verlinkt: Angeboten werden dort auch Raritäten und Kuriositäten, von einem Cello bis zu einem Satz Kinderschlafanzüge in Originalverpackung, von einem persischen Seidenteppich bis zu einem Thermomix.

Ursula Oedinger, Gerichtsvollzieherin

„Die Justiz-Auktion ist eine super Sache“, sagt die Grevenbroicher Gerichtsvollzieherin Ursula Oedinger. Denn das Portal erreiche ein weit größeres Publikum und biete auch ein größeres Angebot, als wenn das Amtsgericht beispielsweise nur vor Ort die gepfändeten Gegenstände versteigere. Allerdings finden sich nach Einschätzung von Oedinger unter den angebotenen Objekten nur selten Gegenstände aus Grevenbroich.

Der Grund: „Es lohnt sich kaum noch zu pfänden, weil die Kosten höher sind als der Erlös“, sagen Oedinger und ihr Kollege Michael Rademacher einhellig. Ein Beispiel: „Für einen gepfändeten Fernseher bekommt man heute bei einer Auktion kaum noch etwas, weil es Fernsehgeräte in den Geschäften so günstig gibt“, verdeutlicht die Gerichtsvollzieherin.

Deshalb versuchten die Grevenbroicher Gerichtsvollzieher nach Möglichkeit, Ratenzahlungen mit den Schuldnern zu vereinbaren. „Wir müssen zwar den meisten Schuldnern bei den Ratenzahlungen noch hinterherlaufen, haben deshalb sehr viel Arbeit und sind ständig unterwegs“, berichtet die Gerichtsvollzieherin. Aber auf diese Weise haben laut Oedinger alle sechs Grevenbroicher Gerichtsvollzieher im vergangenen Jahr 350 000 Euro eintreiben und an die Gläubiger weiterleiten können. Voraussetzung für Ratenzahlungen sei aber, dass der Schuldner in der Lage sei, den ausstehenden Betrag innerhalb eines Jahres „abzustottern“.

„Wenn bei größeren Firmen gepfändet werden muss, dann kommen zum Beispiel auch mal eine ganze Reihe von Druckern zusammen. Die können dann gut bei der Justiz-Auktion ins Netz gestellt werden“, berichtet Oedinger. Privatpfändungen gibt es laut Oedinger in Grevenbroich fast nur noch bei Zwangsräumungen. Nach dem neuen Gesetz sei der Wohnungseigentümer aber nicht mehr verpflichtet, eine Spedition mit dem Abtransport und der Einlagerung der Wohnungsgegenstände zu beauftragen. „Wir Gerichtsvollzieher gehen lediglich mit in die Wohnung und machen Bilder. Die brennen wir für den Eigentümer auf eine CD als grobe Bestandsaufnahme“, erläutert Oedinger. Theoretisch könne der Eigentümer den Gerichtsvollzieher dann mit der Versteigerung des Wohnungsbestandes beauftragen: „Das kommt aber selten vor, ich habe einen solchen Fall noch nicht gehabt“, sagt die Gerichtsvollzieherin. Deshalb hätten die Grevenbroicher Gerichtsvollzieher auch kaum noch gepfändete Gegenstände in ihren Büros (Wertsachen) oder bei den Speditionen einzulagern.

So erklärt es sich denn auch, dass besagtes Cello mit dem Mindestgebot von 3500 Euro bereits seit September 2010 bei www.justiz-auktion.de ergebnislos angeboten wird. Das mag auch daran liegen, dass kein Musiker ein Instrument aus dem Internet kaufen würde: Er muss es hören — und dazu in diesem Falle bis Würzburg reisen. Aber auch die Kinderschlafanzüge ruhen schon lange im Internet, nachdem sie tatsächlich von der Staatsanwaltschaft Leipzig im Jahr 2009 eingezogen worden sind. Dabei werden nach Auskunft von Landgerichtssprecher Jan-Philip Schreiber doch nur Asservaten im Zusammenhang mit Straftaten einbehalten — zumindest in NRW und damit in Grevenbroich.