Kommentar: Schulpolitik - So wie es gerade passt

Die Schulbezirke sind aufgelöst worden: Eltern können ihre Kinder an der Grundschule anmelden, an der sie es möchten. Das stellt die Verwaltung vor Probleme. Einzige Möglichkeit, um Schülerströme zu lenken, ist die Zügigkeit einer Schule, also die Anzahl der Klassen in einer Stufe.

Schuldezernent Heinz Dieter Vogt sagt daher: "Der Wille der Eltern gilt nur in einem festgelegten Rahmen." So beschließt der Schulausschuss über die Zügigkeit der Grundschulen.

Damit die Entscheidungen aber nicht im luftleeren Raum erfolgen, erarbeitet die Verwaltung einen Schulentwicklungsplan. Darin werden Prognosen für die Anzahl der Erstklässler erstellt.

Zwar ist das mit Schätzungen so eine Sache, aber bei der Astrid-Lindgren-Schule lag das Schulamt richtig: Mehr als 60 Kinder wurden geschätzt. 63 Anmeldungen standen im Herbst 2007 fest. Gehandelt wurde aber nicht: Niemand forderte eine weitere Eingangsklasse.

Weil das Land die Obergrenze je Klasse auf 30 festgelegt hat, müssen nun drei Kinder abgewiesen werden. Es trifft ausgerechnet drei Kinder, die eine Behinderung haben. Sonst hat die Schule ein Erklärungsproblem, nach welchen Kriterien weist sie die "normalen" Schüler so kurz vor den Sommerferien ab? Das Kreis-Schulamt sagt: Uns fehlen die Gutachten, um festzustellen, ob die Schüler mit Behinderung überhaupt am gemeinsamen Unterricht teilnehmen können.

"Die Schulleiterin hätte darauf hinwirken müssen, dass sich nicht mehr als 50 neue Schüler anmelden", sagt Dagmar Treger (CDU). Doch hätte das die Rektorin wirklich? Im November 2006 argumentierten die Christdemokraten anders: "Wir wollen dem Elternwillen ,Konfessionsschule’ Rechnung tragen", sagte da etwa Dorothea Zillmer.

Im Schulausschuss genehmigte die Mehrheitspartei gegen die Bedenken der Schulaufsicht eine zusätzliche Eingangsklasse an der Katholischen Grundschule Kaarst. Dabei fehlten dort Schulklassen, die erst nach dem Sommer für über 150.000 Euro fertiggestellt werden.

An der Astrid-Lindgren-Schule sind Räume vorhanden. Es wird wohl mit zweierlei Maß gemessen: Zählen Kinder mit einer Behinderung weniger? An der Katholischen Grundschule hätte man ebenso Erstklässler abweisen können. Schüler einer kompletten Klasse sind nicht einmal katholisch. Der Wille der Eltern nach integrativem Unterricht zählt leider weniger.