Dormagen. Manchmal stößt Kioskbesitzerin Andrea Morschick bei Erwachsenen auf Unverständnis, obwohl sie alles richtig macht. Sie verkauft weder Zigaretten noch Alkohol an Minderjährige. "Die schicken ihre Kinder mit Zetteln zu mir, auf denen steht, dass sie ihnen Tabak oder Alkohol holen sollen", erklärt die Besitzerin des Kiosks an der Bahnhofstraße. "Das geht natürlich nicht. Wir haben als Kinder ja auch versucht, mit diesem Trick an Zigaretten zu kommen. Woher soll ich wissen, ob der Zettel echt ist?", fragt Morschick.
Dass sie keine Ausnahmen machen, wenn es um das Jugendschutzgesetz geht, können Verkäufer in Kioskläden, Tankstellen und Supermärkte künftig mit einem auffälligen Aufkleber demonstrieren. "Wir verkaufen keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche", heißt es auf dem gelben Hinweis-Aufkleber, mit dem Ordnungsamt und Beamte der Dormagener Wache noch vor Beginn der Karnevalszeit 80 bis 100 Alkohol-Verkaufsstellen im Stadtgebiet aufsuchen. "Ähnliche Aktionen liefen bereits im Kreisgebiet, bis auf Dormagen und Neuss", erklärt Christoph Kaiser, Mitarbeiter des Kriminalkommissariats Vorbeugung.
Die Fachleute von Ordnungsamt, Polizei und dem Fachbereich für Jugend- und Sozialförderung informieren bei diesem Ortstermin über die neuen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. "Hier hängt jetzt ein aktuelles Exemplar des Gesetzesauszugs", sagt die Kioskbesitzerin. Einige Jugendliche wird aber auch das nicht belehren können, befürchtet sie. "Es gibt einige, die versuchen, dreimal täglich bei mir Bier zu kaufen und behaupten, ich sei verpflichtet, ihnen Alkohol zu geben, weil sie angeblich volljährig seien. Einen Ausweis habe ich allerdings nie von ihnen gesehen", schmunzelt Morschick.
Was ihr droht, sollte sie nachgeben, weiß sie genau: "Ein Bußgeld von bis zu 50000 Euro oder sogar der Verlust meiner Lizenz." Auch wenn Holger Burdag, der Leiter des Ordnungsamtes, solche Strafen nur in sehr schweren Fällen in Betracht zieht, muss das Motto in der Karnevalszeit heißen: "Keine Kurzen für Kurze." Überprüft wird dies durch Stichproben an den Verkaufsstellen und bei öffentlichen Veranstaltungen. "Wenn wir die betrunkenen Jugendlichen fragen, wo sie den Alkohol gekauft haben, sagen sie uns das meistens", richtet Klaus Güdelhöfer vom Jugendamt eine Warnung an die Ladenbesitzer, bei denen wirtschaftliche Interesse über dem Gesetz stehen.