Rhein-Kreis Neuss: Damit Silvester ein Knaller wird
Ab Montag gibt’s Raketen und Böller. Gezündet werden dürfen sie nur an Silvester.
Rhein-Kreis Neuss. Auch wenn das Geld nicht mehr ganz so locker sitzt - beim Feuerwerk sparen die Neusser nicht. Am Montag beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk. Dann dürfen Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengalartikel und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II an über 18-Jährige verkauft werden. Der Verkauf läuft bis Silvester.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schätzt, dass die Deutschen rund 100 Millionen Euro für ihr Feuerwerk ausgeben. Die Feuerwehr weist darauf hin, dass die Raketen und Knaller nur zum Jahreswechsel "gezündet" werden dürfen. Wer vor oder nach Silvester knallt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Neben den Verbundfeuerwerken, so genannten Batterien, liegen auch große Raketen weiterhin im Trend. Die Feuerwehr Neuss rät, diese nur aus Flaschen mit sicherem Stand, zum Beispiel in einer Getränkekiste, abzufeuern und auf keinen Fall in Richtung anderer Menschen zu zielen. Böller sollten grundsätzlich nie in der Hand gezündet werden. Um auch die Wohnung an der Silvesternacht zu schützen, sollten Türen und Fenster geschlossen bleiben.
Vor dem Zünden sollten die Käufer die Gebrauchsanweisung lesen. Und wie immer gilt: Feuerwerkskörper gehören nicht in die Hände von Kindern, es sei denn es handelt sich um Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie Knallbonbons, Knallplättchen für Spielzeugpistolen oder Tretknaller, die das ganze Jahr verkauft werden dürfen.
Blindgänger beim Silvesterfeuerwerk sollten kein zweites Mal angezündet werden. Sie werden besser mit Wasser übergossen und anschließend entsorgt, rät die Verbraucherzentrale NRW in Dormagen. Feuerwerkskörper ohne amtliche Prüfnummer entsprechen in der Regel nicht dem deutschen Sicherheitsstandard. Käufer erkennen geprüfte Ware an einer Kennzeichnung. Sie besteht aus dem Buchstabencode BAM P I oder BAM P II und einer vierstelligen Zahl.
Der Einzelhandelsverband warnt vor Kauf bei fliegenden Händlern: "Egal wie verlockend die Preise dort sind, nur beim Einzelhandel haben die Käufer die Garantie, dass Böller und Raketen ausführlich vom Bundesamt für Materialprüfung getestet worden sind", sagt Geschäftsführerin Waltraud Loose. Bei sachgerechtem Gebrauch sei dann die Gefahr von Unfällen wegen Materialfehlern ausgeschlossen.