Weg wird nach NS-Opfer benannt
Helena Matrosowa wurde 1945 erschossen.
Küllenhahn. Es gehört zu den sogenannten Endphase-Verbrechen des Zweiten Weltkriegs: Im März 1945 richtete die Gestapo unter Leitung von Josef Hufenstuhl auf dem Polizei-Schießstand im Burgholz 30 sowjetische Zwangsarbeiter hin, darunter sechs Frauen. Jetzt soll ein Weg im Burgholz nach dem einzig namentlich bekannten Opfer des Massakers — Helena Matrosowa, eine Lehrerin aus Kiew — benannt werden.
Bereits 2010 hatte der Verein „Spurensuche — NS-Geschichte in Wuppertal“ einen Antrag an die Bezirksvertretung (BV) Cronenberg gerichtet, eine Möglichkeit zu finden, angemessen an die NS-Opfer zu erinnern. Jetzt stellte er erneut einen Bürgerantrag. Die BV votierte nun einstimmig dafür, dass ein Weg im Burgholz, der von der Straße Kaisereiche, am Zimmerplatz vorbei bis zum damaligen Schießstand führt, in Helena-Matrosowa-Weg benannt wird. Da es sich um den Bereich des Staatsforstes handelt, muss allerdings noch die Zustimmung des Landesbetriebes Wald und Holz eingeholt werden.
Der Initiatorin und Vorsitzenden Lieselotte Bhatia vom Verein Spurensuche Wuppertal ist die Erinnerung an dieses Geschehen ein besonderes Anliegen. Ihr Vater, so erklärte sie, zählte als Kriminalbeamter auch zu den Tätern.
Die Leichen der Ermordeten wurden kurz nach Kriegsende auf Geheiß der britischen Besatzungsbehörde aus einem Massengrab in der Nähe des damaligen Schießstandes exhumiert und auf dem Friedhof an der Schorfer Straße beigesetzt. Der Verein Spurensuche erinnert alljährlich an der Gedenkstätte am Evangelischen Friedhof an das Verbrechen.
Florian Speer hatte 2003 in seiner umfassenden Studie über „Zwangsarbeit in Wuppertal“ das Burgholz-Massaker erstmals detailliert zu rekonstruieren versucht. Der Erschießung vorausgegangen war die Verhaftung von entflohenen „Ostarbeitern“ nach einem Überfall und Feuergefecht auf dem Güterbahnhof Wichlinghausen Ende Januar 1945.
Ein „mobiles Gericht“ verurteilte letztendlich 24 Männer und sechs Frauen zum zum Tode. Behördliche „Legitimation“ erhielten solche Willkürurteile durch das Reichssicherheitshauptamt (RSHA) in Berlin, das ausdrücklich lokalen und regionalen Dienststellenleitern Entscheidungsfreiheit bei der „Sonderbehandlung von Ostarbeitern“, also bei ihrer Ermordung einräumte.