Masterplan gegen Rechtsextremismus Kutschaty: Aufmarsch von Nazis verhindern
Düsseldorf. · Die SPD-Fraktion legt für NRW einen Masterplan gegen Rechtsextremismus vor.
Ein eigenes Versammlungsrecht in NRW, vermehrte Beobachtungen von Rechtsextremen durch den Verfassungsschutz und ein verschärftes Waffenrecht – das sind drei von 55 Punkten, die die SPD-Fraktion im NRW-Landtag erarbeitet hat – und dem Landtag als „Masterplan gegen Rechtsextremismus“ vorlegt. Nach den rechtsmotivierten Taten von „Bottrop, Essen, Kassel, Halle und Hanau“ könne er „das Gerede von psychisch kranken Einzeltätern nicht mehr hören“, sagte gestern SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty und attestierte stattdessen eine „systematische Bedrohung“ durch eine Ideologie, die die „offene Demokratie“ bedrohe. Kutschaty: „Ich will dabei nicht mehr zuschauen.“
Der SPD-Plan umfasst deshalb repressive wie präventive Vorschläge. Rechtsextreme Aufmärsche – etwa wie jener zum 9. November als Jahrestag des NS-Novemberpogroms – wolle er, sagte Kutschaty, nicht mehr erleben müssen und empfahl, über ein neues NRW-Versammlungsrecht einzuwirken. Religiöse Einrichtungen wie Synagogen sollten besser geschützt werden. Mit „Cybercops“ als IT-Experten innerhalb der Landespolizei wolle man der rechten Gefahr aus dem Internet begegnen. „Andere Länder sind bei dem Thema weiter als NRW.
Diese Cybercops benötigen keine dreijährige Ausbildung“, sagte Kutschaty, der auch die „Identitäre Bewegung“ als nur ein Verein der „Neuen Rechten“ verbieten würde. Auch eine Beobachtung der AFD iin NRW durch den Verfassungsschutz sei zu überprüfen. „Ich wundere mich schon sehr, welche Politiker der AfD-Fraktion im Landtag hier noch zur gemäßigten Gruppe der Partei gerechnet werden“, sagte Kutschaty.
In der Schulpolitik will die SPD das von der Landesregierung geplante neue Fach Wirtschaft „sofort stoppen“ und stattdessen über verschiedene Fächer die Demokratiekompetenz der Schüler stärken. Weitere Vorschläge: eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz mit Blick auf die Verfassungstreue von Polizisten und Justizbeamten, zudem seien „mehrere Hundert offene“ Haftbefehle gegen Rechtsextreme „zeitnah zu vollstrecken“ und Mitglieder „rechtsextremer Netzwerke zu entwaffnen“ – als „Zwangsregelfall“.