Meinung Eine richtige Abwägung

DÜSSELDORF · Die Abwägung im Eilbeschluss des Bundesverfassungsgerichts für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist richtig.

Bundesverfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Foto: dpa/Uli Deck

Ein Satz im Beschluss des Verfassungsgerichts zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht liest sich, als hätten die Richter damit direkt Markus Söder (CSU) angesprochen: „Wird die Aussetzung des Vollzugs eines Gesetzes begehrt, gelten dafür besonders hohe Hürden, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt.“ Natürlich haben die Richter nicht Bayerns Ministerpräsidenten gemeint, denn der hat ja gar nicht die Aussetzung des Vollzugs begehrt. Nein, viel mehr: Er hat dies eigenmächtig angekündigt. Im Nachhinein muss es erleichtern, dass Söder sich vor der Wahl nicht bei der Union durchgesetzt hat. Wäre er am Ende gar noch Kanzler geworden –  wie wäre es dann wohl um die Machtbalance zwischen Gesetzgeber und Regierung bestellt!

Aber weg von Söder. Ja, es gibt Argumente, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht keine so gute Idee ist. Jedenfalls, wenn man sie so schlecht vorbereitet, dass ihre Kontrolle kaum gewährleistet ist. Aber das zu bejammern, erscheint reichlich spät. Das Gesetz wurde Anfang Dezember verabschiedet. Da wäre schon Zeit gewesen, sich mal Gedanken um die Umsetzung zu machen. Auch und gerade auf Landesebene. In ihrer Eilentscheidung haben die Richter abgewogen: Das Interesse Angehöriger medizinischer und pflegender Berufe gegen das Interesse der Menschen, die ihnen anvertraut sind. Die oftmals vulnerablen älteren Gruppen, für die nicht weniger auf dem Spiel steht als ihr Leben, wenn sich ihr Risiko einer Ansteckung erhöht. Dagegen das Interesse der Kläger, die ihre eigene Gesundheit durch die Impfung bedroht sehen. Ihr müsst euch ja gar nicht impfen lassen, sagen nun die Richter; ihr könnt auch Nein sagen, müsst dann aber mit beruflichen Konsequenzen rechnen. Keine Frage, diese Konsequenzen sind gravierend, doch müssen sie im Vergleich zu der (Lebens-) Gefährdung der Patienten zurücktreten. Eine nachvollziehbare Abwägung, in der aber auch dies steckt: Käme eine allgemeine Impfpflicht, so bestünde, jedenfalls rechtlich, nicht die Möglichkeit, Nein zu sagen. Da könnte – auch in Karlsruhe – die Abwägung anders ausfallen. Nämlich gegen die Impfpflicht.

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