Meinung Der Bundestag verankert den Grundsatz: "Nein heißt Nein"

Jetzt sind die "Zier-Dich-Doch-Nicht-So-Zeiten" hoffentlich endgültig vorbei. Sexuelle Belästigung ist anders, als man(n) früher häufig dachte, kein Kavaliersdelikt, Grapschen auch nicht - und fortan ist die Grenze immer dann schon überschritten, wenn jemand gegen den erkennbaren Willen des Opfers verstößt.

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Nein heißt endlich Nein. Lange ist darum gekämpft worden. Der Bundestag hat dafür nun den Weg freigemacht. Gleichwohl bedurfte es erst der Ereignisse in Köln und anderen Städten in der Silvesternacht - weniger des dann doch undurchsichtigen Falls "Gina-Lisa".

Fakt ist freilich: Es gibt jährlich nur eine kleine Zahl von Fällen, bei denen die Beweise gut und überzeugend sind, aber die Rechtslage eine Verurteilung verhindert. Meist scheitert es bei Sexualdelikten an der Nachweisbarkeit. Das wird auch so bleiben. Auch zukünftig wird in den allermeisten Fällen Aussage gegen Aussage stehen. Denn bei Sexualtaten sind meist nur zwei Personen anwesend. Letztlich kommt es dann auf die Stichhaltigkeit der Aussagen und der Glaubwürdigkeit der Betroffenen an. Wie bei jedem anderen Verfahren auch. Und natürlich gilt weiterhin: In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Erinnert sei da nur an den Fall des Wettermannes Jörg Kachelmann und seines Freispruchs.

Die Botschaft des Bundestagsbeschlusses ist deshalb eine andere: Erstmals wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht konsequent und umfassend im Strafgesetzbuch verankert. Das ist neu, und das ist ein wichtiger Schritt insbesondere für die Frauen. Ein Nein zu sexuellen Handlungen wird somit rechtlich viel ernster genommen werden, als das bisher der Fall gewesen ist. Und das wiederum ist ein klares Signal an mögliche Täter. Darum geht es.

Vielleicht setzt bei manchem ein Umdenken ein, womöglich nicht aus Unrechtsbewusstsein, aber aus Sorge vor Strafe. Justizminister Heiko Maas sollte übrigens dann doch eher verhalten jubeln - zu dieser Reform musst er sich erst von vielen Seiten drängen lassen. Denn anfänglich führte sein Ministerium immer wieder Bedenken ins Feld, der Grundsatz "Nein heißt Nein" könnte zu zahlreichen Falschanzeigen führen. Diesbezüglich aber richtig einzuordnen und zu beurteilen, dafür gibt es eben Richter.

Warum künftig auch der Versuch unternommen wird, die Strafbarkeit von Sexualdelikten aus der Gruppe zu ahnden, liegt auf der Hand. Das ist vor allem den Ereignissen der Silvesternacht geschuldet. In Köln hat sich gezeigt, dass hier offenbar erhebliche rechtliche Defizite zulasten junger Frauen bestanden haben, die nun geschlossen wird.

Ob praktisch erfolgreich, wird sich zeigen. Aber auch hier ist die Botschaft eindeutig: Es geht um eine klare Verurteilung von sexuellen Handlungen gegen den Willen der Opfer - zu jeder Zeit, in jeder Situation. Hinzufügen muss man: Und es ist egal, welcher Herkunft derjenige ist, der sie begeht.