Meinung Der vergrabene Schatz muss nicht im Bankhaus bleiben
Meinung · Bisher ruhen Konten, deren Berechtigter sich nicht meldet, bei den Banken. Das muss nicht so bleiben. Das Geld sollte für soziale Zwecke eingesetzt werden.
Die Idee ist gut: Das Geld auf verwaisten Konten, bei denen es der Bank nicht gelingt, Kontakt zu einem Anspruchsberechtigten herzustellen, soll nach einer Zehnjahresfrist sozialen Zwecken zugute kommen. Nun ließe sich sagen: Das ist doch heute schon so. Den Banken geht es schlecht. Der soziale Zweck ist erfüllt, wenn es bei ihnen verbleibt.
Natürlich ist das nicht ernst gemeint. Es gibt zahlreiche soziale Zwecke, die die meisten wohl als vorrangig sehen würden: sei es der Umweltschutz, Pflege, die Wohnraumförderung und vieles mehr. Mit einem aus dem Geld gespeisten Sozialfonds wäre Deutschland nicht einmal Vorreiter. Ein Bericht des „Social Entrepreneurship Netzwerks“ zeigt auf, wie andere Länder mit nachrichtenlosen Konten verfahren und das Geld gerade nicht in der Obhut der Banken belassen. In der Schweiz etwa fällt es unter bestimmten Voraussetzungen an den Staat, kommt somit allen Bürgern zugute. In Großbritannien und Japan fließt Geld aus nachrichtenlosen Konten in die Erfüllung sozialer Aufgaben.
Bei uns aber bleibt es bei den Banken. Auch diesen gehört es freilich nicht. Sollte sich irgendwann doch noch ein Berechtigter melden, bekommt er das Geld. Freilich abzüglich der mitunter über Jahrzehnte angefallenen Kontoführungsgebühren.
Die Banken argumentieren, sie böten doch durchaus an, dass Berechtigte sich bei ihnen melden können. Nur müssen diese dafür erst einmal eine Ahnung haben, dass sie Berechtigter eines solchen „vergrabenen Schatzes“ sind. Und dann müssen sie diverse Bankenverbände abklappern, um gegebenenfalls ein altes Konto aufzuspüren. Ein zentrales Register würde die Sache wesentlich einfacher machen.
Bleibt der Einwand, dass es nicht richtig sein kann, Geld, das doch jemandem gehört, einfach ungefragt für soziale Zwecke auszugeben. Ein Sozialfonds, der aus solchen nachrichtenlosen Konten gespeist würde, ließe sich indes so gestalten, dass jedenfalls ein Teil des Geldes zur Sicherheit zurückgelegt würde. Um damit Ansprüche von Berechtigten zu befriedigen, wenn diese sich doch noch melden sollten. Und dass diese ihre alten Ansprüche verwirklichen können, würde durch ein gleichzeitig eingerichtetes zentrales Register erleichtert.
Mit gutem Willen ließe sich das alles bewerkstelligen. Es braucht ihn eben nur: den politischen Willen. Bis dahin bleibt nur der Rat, seine finanziellen Angelegenheiten so zu regeln, dass man seine Erben vor kein Rätselraten stellt. Und genau aufzulisten, welche Vermögenswerte wo liegen. Ein anderer Weg ist freilich, per Testament einen Teil seines Erbes seiner favorisierten wohltätigen Organisation zukommen zu lassen.