Parteienkritik: Das beste aller schlechten Systeme

Düsseldorf. Filz, Korruption und Machtmissbrauch lassen sich in allen Winkeln der Republik entdecken - nicht zuletzt in der Politik. Und dennoch überzieht der Verfassungsrechtler von Arnim, wenn er das politische System als "verdorben" bezeichnet und von einer Scheindemokratie spricht.

Zwar mag ihm gerade jetzt der Applaus sicher sein, da die Bundestagsabgeordneten mit der jüngsten Diätenerhöhung einmal mehr Unsensibilität und auch ein Stück Gier demonstriert haben.

Doch derart pauschal auf "die da oben" einzudreschen, provoziert ein gefährliches Maß an Demokratieverdrossenheit. Der Zweck, sein neues Buch zu verkaufen, heiligt nicht die Mittel, die von Arnim anwendet.

Trotz aller Unzulänglichkeiten und manchmal auch Skandale, die die Republik prägen: Deutschland ist in guter Verfassung, weil es eine gute Verfassung hat.

Wir können stolz sein auf unser Grundgesetz, weil es nicht nur eine Ansammlung schön zu lesender Paragrafen darstellt, sondern weil die darin garantierten Rechte auch jederzeit einklagbar sind, weil sie gelebt werden - von den "einfachen Bürgern", aber eben auch von Unternehmern und Berufspolitikern, auf die der Parteienkritiker so eindrischt.

Bestünde die sogenannte politische Klasse nur aus Anti-Demokraten, würden die Grundrechte schnell zur Farce. So aber ermöglicht die Meinungs- und Pressefreiheit härteste Kritik an den Entscheidungsträgern, wie jetzt nach der Diätenerhöhung.

In den allermeisten Ländern der Erde ist das so nicht möglich, auch in jenen nicht, die zuweilen als "lupenreine Demokratien" bezeichnet werden.

Immerhin kommt von Arnim selbst zu dem Schluss, dass das deutsche System reformierbar ist und dass Druck von unten zu Veränderungen führt. Unsere Verfassung ist flexibel. Trotzdem kann man die Statik des Grundgesetzes gefährden.

Die Verfassungsväter verzichteten aus gutem Grund darauf, Volksbegehren auf Bundesebene vorzusehen, weil diese allzu leicht zu Propaganda-Zwecken missbraucht werden könnten.

Und ein Bundespräsident, der direkt vom Volk gewählt würde, müsste auch mit umfassenden Befugnissen ausgestattet werden. Zuletzt gab es das in der Weimarer Republik. 1933 ernannte Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler zum Kanzler.