Pendlerpauschale: Juristisch korrekt, politisch ein Rückschritt
Eigentlich waren sich ja wohl die meisten Menschen einig: Vom Staat auf Pump spendierte Einkaufsgutscheine sind nicht die richtige Antwort auf die Wirtschaftskrise. Und nun gibt es also doch "Einkaufsgutscheine".
Aber nicht für jedermann, nein.
Nur für Berufspendler, die nach dem Karlsruher Richterspruch zur Pendlerpauschale mit einem Geldsegen vom Finanzamt rechnen dürfen.
Angela Merkel, deren Regierung doch gerade eine schallende Ohrfeige von den Verfassungsrichtern bekommen hat, bezeichnet eben diese Entscheidung nun als "die richtige Antwort auf die augenblickliche schwierige wirtschaftliche Situation".
Die Kanzlerin, der vom EU-Ausland in Sachen Konjunkturhilfen zögerliches Verhalten vorgeworfen wird, tut gerade so, als sei sie aktiv geworden.
Juristisch lässt sich der Richterspruch nachvollziehen, denn das für verfassungswidrig erklärte Gesetz war mit einem allzu offensichtlichen Fehler behaftet.
Wenn man schon das Werkstorprinzip einführt und die Fahrt zur Arbeit zur steuerlich irrelevanten Privatsache macht: Wie kann man da diejenigen, die besonders weit weg von ihrer Arbeitsstelle wohnen, durch eine Ausnahmeregelung belohnen?
Nämlich durch die Absetzbarkeit der Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer. Auf diese Weise wird gerade die Wahl einer möglichst weit von der Arbeitsstätte entfernt liegenden Wohnung steuerlich belohnt. Das war widersprüchlich und ungerecht.
Doch glaube niemand, dass die jetzt wieder in Kraft getretene Regelung in dem Sinne gerecht ist, dass sie alle gleich behandelt. Sie behandelt all diejenigen schlechter, die es in Kauf nehmen, nahe der Arbeitsstelle in teureren städtischen Quartieren zu leben.
Einen steuerlichen Bonus für Menschen, die hierfür eine hohe Miete aufbringen oder teureres Eigentum erstehen, gibt es nicht. Steuerzahler hingegen, die ins preiswerte Umland ziehen, werden umso stärker unterstützt, je weiter ihr Weg zur Arbeit ist.
Zersiedelung, täglicher Zeitverlust, Verschwendung von Ressourcen, Umweltverschmutzung - all das fördert der Staat nun wieder mit der steuerlichen Absetzbarkeit.
Auch wenn sich jetzt viele über die Steuererleichterung freuen, die übrigens auch all jene mitfinanzieren, die nah am "Werkstor" wohnen: Der Rückgriff auf die alte gesetzliche Regelung ist ein Rückschritt.