Meinung Sechs Prozent Steuerzinsen passen nicht in die Zeit

Sechs Prozent Steuerzinsen bei verspätetem Steuerbescheid— das ist auf jeden Fall ein Ärgernis. Vor allem, wenn der Steuerschuldner überhaupt nichts dafür kann, dass das Finanzamt seinen Fall in die Länge zieht und er dann noch einen deftigen Zinsaufschlag bezahlen soll.

Ein Kommentar von Peter Kurz.

Ärgerlich ist die Sache aber auch im umgekehrten Fall — wenn der Steuerzahler zu viel gezahlte Steuern erstattet bekommt und darauf noch einen üppigen Zuschlag erhält. Dass er sein Geld beim Finanzamt besser „anlegen“ kann als bei der Bank, geht hier auf Kosten aller anderen Steuerzahler.

Ungerechtigkeit in beiden Richtungen also. Oder doch nicht? Hinsichtlich der mit dem hohen Zinssatz zur Kasse gebetenen Steuerschuldner hat das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit auch schon mal begründet, warum eine solche Regelung doch in Ordnung gehen kann. Der Lohnsteuerpflichtige, so sagten die Richter, werde durch den Lohnsteuerabzug zeitnah, das heißt bereits im Zeitpunkt der Abführung der Lohnsteuer steuerlich belastet. Veranlagte Steuerpflichtige hingegen hätten es in der Hand, Steuernachzahlungen hinauszuschieben, indem sie ihre Steuererklärung unter Ausnutzung von Fristverlängerungen spät abgeben und so eine späte Festsetzung der Steuernachzahlung erreichen. Doch das Argument passt nicht auf alle Fälle. Denn die Frage, ob und wann der Steuerzins fällig wird, ist letztlich völlig unabhängig vom Verhalten des Steuerzahlers. Die Verzögerung kann auch in einer schlampigen Bearbeitung seitens des Finanzamts liegen.

Gewiss hat auch die Verwaltung ihre Argumente, dass sie sich nicht damit belasten lassen will, den Zinssatz wenigstens halbwegs an der Realität zu orientieren. Es sei nicht praktikabel, den Zins laufend an schwankende Marktzinsen anzupassen, da man dann ja immer wieder rückwirkend prüfen müsste, welche Zinsen in welchem Zeitraum galten.

Da ist was dran. Aber wenn eine solche Einzelfallberechnung unangemessen aufwändig ist: Wie wäre es, wenn der Gesetzgeber immer mal wieder, sagen wir, alle zwei Jahre, den Zinssatz in der Abgabenordnung anpasst. Dass da im Augenblick von sechs Prozent die Rede ist, ist doch kein Naturgesetz. Warum soll da nicht im nächsten Jahr mal eine drei oder vier stehen? Und wenn das Zinsniveau irgendwann steigt, kann man ja wieder was draufschlagen. Doch eine solche Lösung ist wohl zu einfach und passt daher nicht zu unserem deutschen Steuerrecht.