Meinung Zum Wohl des Patienten
Es gibt zahlreiche Untersuchungen, die belegen, dass gesetzlich Versicherte länger auf einen Arzt-Termin warten müssen als Privatpatienten. Ein großes Ärgernis, keine Frage. Ob die neu eingerichteten Terminvergabestellen da helfen können?
Hier sind sicher keine Wunder zu erwarten. Das ergibt sich schon aus dem Kleingedruckten im Gesetz.
Ein zahnloser Tiger ist es aber trotzdem nicht. Wenn sich innerhalb von vier Wochen kein Termin bei einem niedergelassenen Mediziner findet, kann der Patient nämlich ersatzweise auf die Behandlung durch ein Krankenhaus pochen. Die Vergütung in der Klinik geht dann zulasten des Honorartopfs der Praxisärzte. Das könnte durchaus ein Druckmittel sein, um dem Patienten zu seinem Recht zu verhelfen. Denn beim Geld hört die Freundschaft bekanntlich auf.
Auch unter den einzelnen Medizinergruppen. Gleichwohl darf die Neuregelung nicht zu falschen Erwartungen verleiten. Für routinemäßige Untersuchungen sind die Termin-Stellen nicht gemacht. Wer also zum Beispiel seine Augen prophylaktisch durchchecken lassen will, der wird auch weiterhin Wartezeiten bis zu einem halben Jahr und länger in Kauf nehmen müssen. Und bei akut notwendigen Untersuchungen gibt es keine Garantie, in der vorgegebenen Frist beim Arzt seines Vertrauens unterzukommen.
Jetzt gleich den Verlust der freien Arztwahl zu beklagen, wie es die Kassenärztliche Bundesvereinigung tut, ist allerdings weit überzogen. Denn in manchen Regionen suchen Patienten längst die Notaufnahmen der Krankenhäuser auf, um das behandeln zu lassen, was ihnen beim Praxisarzt zu lange dauert. Ärzte-Präsident Frank Ulrich Montgomery hatte schon vor drei Jahren behauptet, dass „fast alle Patienten“ in dringenden Fällen innerhalb von vier Wochen behandelt würden. Wenn dem wirklich so ist, hätten die neuen Servicestellen praktisch nichts zu tun. Doch das darf getrost bezweifelt werden.