Prozess in Düsseldorf Mit Störsender Bargeld aus Ferrari gestohlen

Düsseldorf · Die Männer saßen vier Monate in Untersuchungshaft.

Die Anwälte stehen vor den drei Angeklagten, einer ist verdeckt.

Foto: Lisa Pauli

Drei Männer aus dem Kosovo sitzen hinter ihren Strafverteidigern vor Gericht, ihre Köpfe sind gesenkt. „Wir schämen uns für die Tat“, sagen sie über eine Dolmetscherin, bevor die Richterin das Urteil verkündet. Wegen gewerbsmäßigem Diebstahl wurden die drei Angeklagten zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Am 1. Oktober 2024 sollen die Männer im Alter von 48 bis 57 Jahren in Filialen verschiedener Kreditinstitute nach einem Tatopfer gesucht haben. Schließlich sollen sie dem Geschädigten bis zu seinem Ferrari gefolgt sein. Mittels eines Störsenders sollen sie verhindert haben, dass der Fahrer sein Auto habe abschließen können. Dann sollen die Männer eine Laptoptasche aus dem Ferrari entwendet haben, in der sich unter anderem Bargeld in Höhe von 7700 Euro sowie ein Laptop und ein iPhone befunden haben sollen. Bei dieser Tat wurden die Männer von Polizeibeamten beobachtet und verhaftet.

Erst am Vortag der Tat sollen die Männer aus dem Kosovo nach Deutschland eingereist sein. „Sie waren auf der Suche nach einer Möglichkeit, um Geld zu verdienen“, erklärt einer der Strafverteidiger. In einem „von Albanern besuchten Lokal“ in Düsseldorf soll ihnen der Störsender angeboten worden sein. „Ich finde es bemerkenswert, dass man sich erst so kurze Zeit in Deutschland aufhält und direkt ein solches Gerät angeboten bekommt“, sagt die Richterin. Die Strafverteidiger betonen, dass sie mindestens zehn solcher Lokale in der Stadt aufzählen können, in denen man illegale Ware angeboten bekommt. Die vier Monate seit der Tat haben die Männer in Untersuchungshaft verbracht. Vor Gericht zeigten sie sich geständig. Da die Männer keine Vorstrafen haben, wurde die Freiheitsstrafe für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwalt auf Rechtsmittel verzichteten, erklärte die Richterin das Urteil für rechtskräftig.

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