Letzte Chance fürs Denkmal Entscheidung zu Düsseldorfer Gaslaternen liegt beim Ministerium

Düsseldorf · Das Amt für Denkmalpflege ist gegen die Umrüstung von Gaslaternen im großen Stil. Ob wirklich wie vom Stadtrat beschlossen nur 220 Gaslaternen im Hofgarten erhalten bleiben, entscheidet nun das Ministerium .

Beispiel für eine Gaslaternen in Düsseldorf – hier in der Düsseldorfer Altstadt.

Foto: Endermann, Andreas (end)

(ale) Die letzte Hoffnung der Kämpfer für die Gaslaternen ruht auf dem NRW-Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Denn dort könnte noch die Entscheidung fallen, dass in Düsseldorf doch nicht nur rund 220 Gaslaternen im Hofgarten erhalten bleiben sollen. Rund 13 000 gibt es derzeit noch, die somit nach einem bereits im vergangenen Jahr mit großer Mehrheit getroffenen Beschluss des Stadtrats weitestgehend auf LED umgerüstet werden sollen.

Doch so ganz alleine kann die Stadt das nicht entscheiden und umsetzen. Formell muss sie zunächst einen Antrag bei der Unteren Denkmalbehörde stellen, die zum städtischen Bauaufsichtsamt gehört. Allerdings hat auch das Amt für Denkmalpflege im Landschaftsverband Rheinland (LVR) ein kleines Wörtchen mitzureden. Denn es muss von der Stadt angehört werden und kann bei anderer Einschätzung eine Entscheidung der Obersten Denkmalbehörde, also des Ministeriums, beantragen. Dieses muss dann prüfen, ob es die Entscheidung an sich zieht.

Und diese Prüfung läuft nun, wie das Ministerium und der LVR bestätigen. Auch die Stadt hat sich ans Ministerium gewandt, mit der Bitte um eine rasche Entscheidung.

Auf Vorschlag der Stadt hatte Düsseldorfs Politik den noch aus dem Jahr 2020 stammenden Beschluss revidiert, rund 10 000 Gaslaternen zu erhalten. Angesichts des russischen Angriffskriegs mit drohender Gasmangellage und stark gestiegenen Energiepreisen fand dann ein Umdenken statt. Die Grünen hatten zudem argumentiert, dass die gewünschte Kompensation des CO2-Ausstoßes nicht wie gewünscht möglich gewesen sei.

Auch die Stadt führte für ihre Position bei Erhalt der äußeren Form stets an, dass die Klimabilanz der LED-Leuchten viel besser sei. Zudem verwies sie auf die Störanfälligkeit der Gaslaternen sowie vergleichbare Kosten für Sanierung des Bestandes oder Umrüstung.

Das Denkmalamt beim LVR spricht dagegen von einem „außerordentlichen Denkmalbestand von nationaler Bedeutung. Rund 10 000 dieser Gaslaternen sind Bestandteil denkmalwürdiger Ensembles, die aus denkmalfachlicher Sicht in ihrer weiten räumlichen Ausdehnung und der besonderen Typen- und Variantenvielfalt unbedingt zu schützen sind“. Mit der Umrüstung gehe der Denkmalwert verloren.

Zudem sieht das Amt die Gasbeleuchtung als Zeugnis dafür, dass sie „wesentlicher Baustein der Industrialisierung im 19. Jahrhundert und für die Stadt in ihrer ehemals führenden Rolle in der Herstellung von für den Gasbetrieb erforderlichen Stahlrohren, insbesondere der nahtlosen Röhren durch die Firma Mannesmann,“ war.

Auch die Initiative Gaslicht sieht das so. Das langjährige Mitglied Georg Schumacher fordert von Stadt und Politik, dem Urteil des Amtes zu folgen.