Hohe Strafe verhängt Mülldetektive klären dreisten Fall in Düsseldorf auf
Düsseldorf · Mitarbeiter der Stadt fanden acht Kubikmeter Abfälle in Mörsenbroich und ermittelten erfolgreich. Das hat für den Verursacher Folgen.
. (hal) Die Mülldetektive der Stadt Düsseldorf konnten einen weiteren dreisten Fall in Mörsenbroich aufklären. Bei einer Kontrollfahrt entdeckten Mitarbeiter des Ermittlungsteams am nördlichen Zubringer einen beträchtlichen Abfallberg am Rand eines Parkplatzes. An dieser Örtlichkeit kam es in der Vergangenheit immer wieder mal zu illegalen Müllentsorgungen. Rund acht Kubikmeter Abfälle, augenscheinlich aus einer Wohnungsauflösung, wurden vorgefunden, darunter befanden sich ein Bettgestell, eine Matratze, alte Kleidung, Bücher und Kartonagen. Die Ermittler durchsuchten den Müllberg und fanden Hinweise, die auf die frühere Besitzerin der Gegenstände hindeuteten.
Die Frau lebte in einer anderen Stadt und musste aus ihrer Wohnung in ein Heim ziehen. Es folgten intensive Ermittlungen, die schließlich zur Aufklärung des Falls führten. Vom Sozialamt des Wohnortes der Dame im Ruhrgebiet war ein Düsseldorfer Hausmeisterservice mit der Entrümpelung der Wohnung beauftragt und hierfür entsprechend bezahlt worden. Die Entrümpelung hatte dieser zwar wie vereinbart erledigt, sich aber nicht mehr um eine ordnungsgemäße Entsorgung gekümmert. Stattdessen hat er die Abfälle – offenbar im Schutz der Dunkelheit – illegal abgeladen.
Die Ermittler verhängten deshalb ein Bußgeld in Höhe von 5000 Euro, die Entsorgungskosten in Höhe von rund 800 Euro kommen noch hinzu. Zusätzlich wird das Umweltamt den Entrümpler unter dem Gesichtspunkt der Abfallentsorgung genauer unter die Lupe nehmen, um möglichst zu vermeiden, dass sich ein solcher Fall wiederholt.
Seit dem Jahr 2020 ermitteln Mülldetektive für ein sauberes Düsseldorf. Im vergangenen Jahr konnten so bei insgesamt 2100 Fällen illegaler Abfallentsorgung die Verursacher ermittelt und entsprechende Verfahren eingeleitet werden. 2023 wurden Verwarn- und Bußgelder in Höhe von insgesamt 117 000 Euro festgesetzt und den Verursachern zusätzlich Entsorgungskosten auferlegt. Die Bandbreite reicht von einem einzelnen Karton bis hin zu ganzen Wohnungsauflösungen oder Ablagerungen von gewerblichen Bauabfällen.
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