Anklage wegen Verschleppung der Insolvenz

Das Schöffengericht am Nordwall befasst sich mit einem Fall von Wirtschaftskriminalität.

Krefeld. Das Schöffengericht am Nordwall befasst sich mit einem Fall von Wirtschaftskriminalität. Der 63-jährige ehemalige Geschäftsführer einer Krefelder GmbH sitzt auf der Anklagebank. Er soll laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2004/2005 die Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung seiner Firma nicht rechtzeitig erkannt und zu spät den Insolvenzantrag gestellt haben. Dadurch wurden Warenbestellungen von mehr als 120 000 Euro nicht bezahlt und Sozialversicherungsbeiträge zu spät oder gar nicht abgeführt. Im Mittelpunkt der Beweisaufnahme stand jetzt der mündliche Bericht des Gutachters. Der erläuterte sein umfangreiches schriftliches Gutachten. Er berichtete über die Sichtung der neun Umzugskartons umfassenden Aktensammlung und der Bilanzen und kam zu dem Schluss, dass der Geschäftsführer zwar die Zahlungsunfähigkeit, nicht aber die Überschuldung rechtzeitig hätte erkennen können. Der Insolvenzantrag sei im August 2005 also zu spät gestellt worden. Es wurden somit Löhne und fällige Lohnsteuern und Sozialabgaben nicht mehr bezahlt. Ein von einem Gläubiger angestrengtes Verfahren wurde "mangels Masse" eingestellt. Die Verhandlung wird am 31. März fortgesetzt.