Erkrath Erkrather CDU fordert Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
<irglyphscale style="font-stretch 986875%;">Erkrath</irglyphscale> · Reinigungsarbeiten oder Unterstützung bei der Abfallentsorgung: Asylbewerber sollen Aufgaben für das Gemeinwohl übernehmen, fordert die CDU.
(hup) Grundsätzlich hat die Stadt die rechtliche Möglichkeit, Geflüchtete, die Geld nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bekommen, zu gemeinnützigen Arbeiten heranzuziehen. Das wird in einigen Kommunen wie etwa Hilden schon seit Jahren praktiziert, auch wenn inzwischen im Gesetz nicht mehr von gemeinnütziger Arbeit, sondern von „Arbeitsgelegenheiten“ die Rede ist.
Verpflichtet werden können Asylbewerber, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind. Die Aufwandsentschädigung dafür ist im Gesetz mit 80 Cent pro Stunde festgesetzt, es geht also lediglich um ein Taschengeld zusätzlich zu den staatlichen Leistungen zum Lebensunterhalt. Die CDU will das Thema nun auch für Erkrath ins Blickfeld rücken. Ein entsprechender Antrag werde in der kommenden Hauptausschuss-Sitzung beraten, kündigt Fraktionschef Wolfgang Jöbges an. Im Velberter Stadtrat sei ein solcher Antrag im Juni 2024 mit den Stimmen von CDU, Grünen, SPD und UVB beschlossen worden.
Ziel des Antrags: Die Stadtverwaltung soll prüfen, inwieweit in Erkrath lebenden Asylbewerber in gemeinnützige Tätigkeiten eingebunden werden können, etwa bei Grünpflege oder Stadtreinigung. Es müsse, so die CDU, ein Konzept mit städtischen Einrichtungen und sozialen Trägern für Arbeitsgelegenheiten für erwerbsfähige Leistungsberechtigte erarbeitet werden. Um weitere Maßnahmenanbieter zu gewinnen, solle ein Ideenpool für Arbeitsgelegenheiten entwickelt werden.
Finanzielle und personelle Mittel für die Koordination müssten ab dem Haushaltsplan 2026 eingeplant werden. Bis dahin sollten notwendige Mittel durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses aus anderen Bereichen zur Verfügung gestellt werden, unter Prüfung von Refinanzierungsmöglichkeiten durch Bundes- oder Landesmittel.
Zur Begründung ihres Antrags führt die CDU an, dass Asylbewerber aus ihren Herkunftsländern Lebenserfahrungen und zum Teil Arbeitsbegabungen mitbringen, die auch als wirtschaftliches Potenzial verstanden werden dürfen. Sie könnten zwar nicht ohne Weiteres in den Arbeitsmarkt integriert werden, sollten während des Verfahrens aber auch nicht „auf ungewisse Zeit in Beschäftigungslosigkeit verharren“ müssen. Eine solche Beschäftigungs- und Perspektivlosigkeit widerspreche dem Ziel der Integration in Gesellschaft und ersten Arbeitsmarkt, so die CDU.
Laut Gesetz seien arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte zur Wahrnehmung einer Arbeitsgelegenheit bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern verpflichtet, sofern die Arbeit sonst nicht, nicht in diesem Umfang oder nicht zu diesem Zeitpunkt verrichtet werden würde. Gleichzeitig sollten Geflüchtete durch ihre Arbeitsleistung einen Beitrag für die Gesellschaft leisten. Dies gelte auch für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber bis zu deren Ausreise.
Der Einsatz solle zeitlich und räumlich so gestaltet werden, dass stundenweise eine zumutbare Tätigkeit begleitet ausgeübt werden könne, die weder ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts noch ein Beschäftigungsverhältnis im Sinne der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung begründe. Als Tätigkeitsfelder führt die CDU öffentliche Einrichtungen, Soziales, Vereine, Kindertagesstätten, Schule, Kinder und Jugend, Naturschutz, Tierschutz und Umweltschutz an.