Waldniel: Mit Softair-Waffen spielende Kinder lösen Polizei-Einsatz aus

Beamte näherten sich der jungen Gruppe mit gezogenen Dienstpistolen.

Waldniel. Nur 100 Meter Luftlinie vom Schulzentrum entfernt, wo der Polizei-Großeinsatz vom Freitag der Vorwoche noch in allen Köpfen präsent ist, hat ein Anwohner am Freitagabend einen Schuss gehört. Der Blick aus dem Fenster zeigte: Auf einem Brachgelände gegenüber der Feuerwehr an der Nordtangente hielten sich mehrere Menschen mit Schusswaffen auf.

Die alarmieren Polizeibeamten näherten sich dem Gelände von zwei Seiten und entdeckten fünf Kinder und Jugendliche im Alter zwischen zehn und 14 Jahren. Als diese die Polizisten bemerkten, versuchten sie zunächst zu fliehen. Sie hatten zwei Waffen bei sich. Angesichts der gezogenen Dienstpistolen kamen sie aber dann der Aufforderung, stehen zu bleiben und die Waffen niederzulegen, sofort nach.

Es handelte sich nach Polizeiangaben um zwei täuschend echt aussehende Softair-Waffen. Das Tragen in die Öffentlichkeit ist nach Paragraph 42a des Waffengesetzes verboten. Um Schussgeräusche zu imitieren, hatten die Jugendlichen China-Böller geworfen.

Die Polizisten brachten die Kinder zu ihren Eltern nach Schwalmtal und Brüggen, wo ausführliche Gespräche geführt wurden. Die Eltern entschlossen sich dann, die Waffen der Polizei zur Vernichtung zu übergeben.

Dem besonnenen Verhalten aller Beteiligten ist es laut Polizei zu verdanken, dass bei dem Vorfall niemand zu Schaden kam. Genau diesen Hintergrund hat besagter Paragraph 42a. Für den Besitz von Softair-Waffen bis zu einer bestimmten "Bewegungsenergie" - dabei geht es darum, welche Geschwindigkeit eine abgefeuerte Plastikkugel erreicht -, braucht man keine Waffenbesitzkarte. Einige dieser Waffen dürfen sogar an Jugendliche ab 14 Jahren verkauft werden.

Seit dem 1. April 2008 kennt das Waffengesetz die "Anscheinswaffen", die mit bloßem Auge nicht vom jeweiligen Original zu unterscheiden sind. In den eigenen vier Wänden darf man diese Waffen haben, nur ihr Mitnehmen in die Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit.

Mit einer entsprechenden Anzeige müssen die jungen Softair-Benutzer jetzt rechnen. Das Gesetz gibt es vor allem deshalb, damit sich niemand mit einer solchen Waffe in Gefahr bringt. Denn ein Polizist, auf den im Einsatz mit einer nicht klar als "Spielzeug" erkennbaren Waffe gezielt würde, könnte schießen. Auch wenn sich später herausstellen würde, dass die Waffe gar nicht echt war.