Neuer Brandschutzbedarfsplan für Tönisvorst Plan zeigt, was für die Feuerwehr wichtig ist

Tönisvorst · Eigentlich muss der Brandschutzbedarfsplan alle fünf Jahre angepasst werden. Doch der für Tönisvorst ist schon 13 Jahre alt. Der Neue wird am Donnerstag im Rathaus vorgestellt.

Wie es mit der Feuerwache an der Lindenallee in Vorst weitergeht, hängt auch vom Brandschutzbedarfsplan ab (Archivfoto).

Foto: Marc Schütz

(msc) Nicht nur die Freiwillige Feuerwehr, sondern auch Stadtverwaltung und Politik werden sehnsüchtig auf ihn warten – den neuen Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Tönisvorst. Viele Entscheidungen, so auch über den Standort der in die Jahre gekommenen und zu klein gewordenen Vorster Feuerwache, wurden immer wieder zurückgestellt, weil der Plan noch nicht fertig war. Doch jetzt ist es so weit: In der kommenden Sitzung des Ausschusses für Sicherheit, Ordnung und Verkehr, am kommenden Donnerstag, 6. März, 17 Uhr, im Rathaus an der Hochstraße in St. Tönis wird es vom Ingenieurbüro „AntwortING“ vorgestellt und erläutert. Es ist der einzige Tagespunkt.

Eigentlich müssen Brandschutzbedarfspläne alle fünf Jahre fortgeschrieben werden – doch der jetzige stammt aus dem Jahr 2012. Die Politikerinnen und Politiker im Ausschuss beraten vor, letztlich entscheiden muss dann der Stadtrat, ob der Plan wie vorgestellt fortgeschrieben wird. Und auch darüber, ob in der weiteren Finanzplanung der Stadt die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, die sich aus dem Plan ergeben, beispielsweise für Baumaßnahmen oder technische Ausstattung der Feuerwehr.

Ebenfalls nicht unwichtig: Eigentlich müsste die Stadt Tönisvorst eine hauptamtliche Wache haben, sie hat aber eine Ausnahmegenehmigung. Diese müsste nun bei der Bezirksregierung erneut beantragt werden. Als mittlere, kreisangehörige Stadt mit mehr als 25.000 Einwohnern ist die Stadt Tönisvorst eigentlich verpflichtet, eine ständig besetzte Wache mit hauptamtlichen Kräften zu unterhalten. Das bedeutet, dass rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche eine Staffel mit sechs Kräften im Einsatzdienst sein muss. „Als Mindestbedarf benötigt man bei einer hauptamtlichen Wache mit Staffelbesatzung einen Personalansatz von mindestens 30 Feuerwehrbeamten und -beamtinnen“, schreibt die Verwaltung in ihrer Vorlage zur Sitzung. Der Brandschutzbedarfsplan dient auch als Bewertungsgrundlage für die Bezirksregierung, um ein Ausnahmeverfahren zuzulassen, wenn der Brandschutz und die Hilfeleistung in der Kommune gewährleistet sind. Genau das und was dafür notwendig ist, wird jetzt in der öffentlichen Sitzung präsentiert.

Der Brandschutzbedarfsplan legt die erforderliche Ausstattung und Organisation der Feuerwehr fest. Als Basis dienen im Wesentlichen das Gefahrenpotenzial in der Stadt und die Analyse der Einsätze. Der Plan enthält auch Aussagen zu den Hilfsfristen und Eintreffzeiten der Feuerwehr. „Diese zeitlichen Faktoren sind mitentscheidend für die Anzahl und die Standorte der Feuerwehrgerätehäuser“, so die Stadtverwaltung weiter. Auch die Anzahl und die Art der notwendigen Feuerwehrfahrzeuge sowie der Personalbedarf sind im Brandschutzbedarfsplan erfasst.