St. Tönis/Urteil: Bewährung für falschen Polizisten

41-Jähriger saß wegen mehrerer Straftaten auf der Anklagebank. Unter anderem hatte er sich 50 Mal ohne Führerschein hinters Steuer gesetzt.

St. Tönis. Ralf P. (Name geändert) gab sich immer wieder als Polizist aus, obwohl er nie einer war. Jahrelang hat er auf diese Weise Menschen hinters Licht geführt, um Eindruck zu hinterlassen. Seine Leidenschaft für grüne Uniformen und Dienstmarken wurde ihm jetzt zum Verhängnis.

Die Amtsanmaßung als Polizei- oder Grenzschutzbeamter war nur einer von mehreren Vorwürfen, die das Gericht dem 41-jährigen Mann aus St. Tönis vorhielt. Eine ganze Reihe von Vergehen standen auf der Anklageschrift der Staatsanwältin, so dass diese darum bat, bei der Verlesung sitzen bleiben zu dürfen, weil die Liste so lang war.

Gefasst und sehr selbstbewusst reagierte Ralf P. auf die Vorwürfe und bestritt zunächst alles. " Den Führerschein habe er in Polen gemacht. Und Polizist sei er schließlich mal gewesen. "Ich habe eine Ausbildung begonnen, sie aber nicht beendet. Ich habe mich immer als ehemaliger Polizist vorgestellt", sagte er. Der Verteidiger musste seinen eloquenten Mandaten ab und an zügeln.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe zur Bewährung, lautete das Urteil, dem auch Ralf P. nichts mehr hinzuzufügen hatte.