Unwetter: Den Schaden ganz schnell dem Versicherer mitteilen
Geschädigte sollten ihre Police ganz genau studieren
Willich/Niederrhein. Das katastrophale Unwetter mit taubeneigroßen Hagelkörnern und starken Regenfällen, das zu vielen Überschwemmungen und Schäden an Häusern und Autos geführt haben, ist derzeit das Thema Nummer eins in den Versicherungsagenturen.
"Melden Sie die Schäden schnellstens ihrem Versicherungskaufmann, damit möglichst schnell die richtige Entschädigung gesichert und dieser Ihre Unterlagen auch nach Zahlungsmöglichkeiten durchforsten kann", empfiehlt Helmut Baumeister, Willicher Sprecher des Bezirks Niederrhein im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Doch nicht jeder Geschädigte bekommt Geld. Dies richtet sich nach den konkreten Schäden und nach den sehr unterschiedlich bestehenden Verträgen. So ersetzt die normale Gebäudeversicherung die Schäden durch Sturm und Hagel am Gebäude. Bei Nebengebäuden, Terrassen, Türüberdachungen und sonstiges außen angebrachtes Gebäudezubehör ist zu prüfen, ob diese mitversichert gilt.
Für die Sachen die sich um Haus und Keller befinden, ist die Hausratversicherung zuständig. "Wer sich jetzt beklagt, dass die Versicherung nicht zahlt, der hat sich früher selber gegen eine Vorsorge entschieden", so Helmut Baumeister. Bei den zahlreichen voll gelaufenen Häusern kommt es darauf an, ob die Hausrat- und Gebäudeversicherungen und die Verträge für Gewerbe rechtzeitig um einen Zusatz für die Folgen von Naturgewalten erweitert wurde.
Da jeder Versicherer die Bedingungen bauen kann, wie er will, empfiehlt sich immer eine gründliche Analyse der Bedingungen, empfehlen Helmut Baumeister und Kollegen. So mag die Überschwemmung versichert sein, also die Ausuferung natürlicher Gewässer, die Überflutung aber nicht - oder umgekehrt. Bei der Überflutung darf das Wasser auch von der Straße oder vom Hang hereingekommen sein.
Der Wasserrückstau kann - besonders in neueren Hausratverträgen - automatisch mitversichert sein, kann den Einbau eines Absperrventils zur Bedingung machen oder er kann ausdrücklich ausgeschlossen - der Grundwasseranstieg ist nach bisherigem Überblick nie mit versichert.
Am einfachsten ist die Entschädigung bei Autos. Wenn sie in den Fluten standen oder der Motor durch den sogenannten Wasserschlag ruiniert wurde, ist es meist ein Totalschaden, den die Teilkasko begleicht.
"Nur wer mutwillig durch eine Wasserfläche gefahren ist, nur um mal zu sehen, ob es noch klappt", der darf nicht mit einer Ablehnung rechnen", warnt Baumeister. Für Beulen und Dellen die der Hagel an den Autos hinterlassen hat, kommt ebenfalls die Teilkaskoversicherung des Autos auf.
Die Feuerwehren, die zum Auspumpen voll gelaufener Keller angerückt sind, dürfen meist - je nach Ortssatzung - ihre Einsätze den Geschädigten in Rechnung stellen. Sie tun es aber nicht, wenn es sich wie in den vergangenen Tagen um Katastrophenhilfe handelt.
"Ist ein Gebäude gegen Elementarschäden versichert, dann zählt das Auspumpen und die anschließende Gebäudetrocknung aber zur Schadensminderung", stellt Helmut Baumeister fest. Eine Rechnung darf man dann an die Versicherung weiter leiten.