Willich: Runde zwei im Streit um die Papiertonne

Firma Gerke gewinnt Klage: Aussagen im Flugblatt der Stadt sind gegen das Wettbewerbsrecht.

Willich. Der Tonnenstreit ist offenbar noch nicht vorbei: Vor der 1.Kammer für Handelssachen des Krefelder Landgerichts hat die Firma Gerke erfolgreich gegen die Stadt Willich geklagt.

Der wird unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 250 000Euro die Behauptung untersagt, dass laut Abfallsatzung die Bürger dazu verpflichtet seien, die neue blaue Tonne für Altpapier anzunehmen. Die Kosten des Verfahrens muss die Stadt tragen.

Per einstweiliger Verfügung war die Tönisvorster Firma gegen die Stadt vorgegangen. Grund: Sie wollte in Willich auf eigene Rechnung Altpapier sammeln. Rund 1500 Bürger hatten das Angebot angenommen, ihr Papier weiter in die grüne Gerke-Tonne zu stecken. Mittlerweile hat das Unternehmen dieses Angebot aber zurückgezogen.

Die Stadt Willich war dagegen massiv vorgegangen. Unter anderem in Flugblättern hatte sie sogar höhere Abfallgebühren für Bürger angekündigt, die ihr Altpapier bei Gerke entsorgen. Hintergrund: Die Stadt befürchtete massive Einnahme-Ausfälle, da sie vom Kreis Viersen pro Gewichtstonne Papierabfall 85 Euro erhält.

Für das Gericht war damit klar: Die Stadt Willich hat ein gewerbliches Interesse an der Papiersammlung und muss sich deshalb dem Wettbewerb stellen. "Es darf nicht erlaubt werden, dass sie sich durch die Berufung auf die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe den Vorschriften des Wettbewerbsrechts entzieht", sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Die Aussagen in dem Flugblatt seien irreführend und "unrichtig". Die zulässige gewerbliche Altpapiersammlung werde dadurch beeinträchtigt. Das ergebe sich auch aus der Tatsache, dass etwa 550 Interessenten für die Gerke-Sammlung einen Rückzieher gemacht hätten, nachdem sie das Flugblatt gelesen hatten.

Willy Kerbusch, Kämmerer der Stadt Willich, kündigte nach dem Urteil "auf jeden Fall" Berufung an. Die Richterin habe den Fall reich zivilrechtlich behandelt. Betroffen sei aber öffentliches Recht. Völlig offen sei auch die Frage, ob private Sammlungen überhaupt zulässig seien. Nicht zuletzt habe sich Gerke durch seine Fernseher-Verlosung grob fahrlässig verhalten.