Beamte besser als ihr Ruf?

Die Staatsdiener in der städtischen Verwaltung sind zum ersten Mal alle beurteilt worden. Dabei ging es auch um den Umgang mit Kunden.

Mönchengladbach. Kennen Sie den? Kommt ein Beamter ins Rathaus... Nein, keine Sorge, hier soll es nicht um böse Witze über Beamte gehen. Aber doch um den schlechten Ruf der Staatsdiener, der für solche Witze verantwortlich ist. Die Frage ist: Wie kann die Arbeit von Beamten beurteilt werden - auch was Kunden- und damit Bürgerfreundlichkeit angeht.

In der Mönchengladbacher Stadtverwaltung hat es jetzt zum ersten Mal eine solche Beurteilung aller Beamten gegeben. Und die hat ergeben: Rund 65 Prozent sind nach Ansicht ihrer Vorgesetzten gut, rund 30 Prozent sogar sehr gut in ihrer Aufgabe.

Nur ein Dutzend wurde am Ende "minderbeurteilt", ihre Leistung damit als "eingeschränkt" gesehen. Diese Beamten sind langsam bei der Arbeit, halten Termine nicht ein, haben fachliche Wissenslücken oder machen viele Fehler.

Nach einem Punktesystem schätzten die Chefs 900 Beamte ein: Ihre Arbeits-effizienz, -qualität und Teamorientierung stand auf dem Prüfstand. 18 Kriterien wurden abgefragt.

Bisher wurden diese Mitarbeiter nur von ihren Vorsitzenden "benotet", wenn sie sich auf eine andere Stelle bewarben. Und das heißt auch, es gab keinen statistischen Gesamteindruck, wo die Beamten mit ihren Fähigkeiten stehen. Es gab keinen Vergleich zu Vorjahren.

Jetzt verfügt man über ein Instrument, mit dem sich nach Ansicht der Verwaltung nachvollziehen lässt, wie die Qualität der Arbeit einzuschätzen ist. Und zwar bis hinunter zu Merkmalen wie dem Arbeits-Tempo. Für die Mitarbeiter gibt es den Druck der Punkte, wenn sie weiterkommen wollen.

Für die Kunden beispielsweise im Bürgerservice-Büro, in der Kindergeldstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle heißt das, dass im Idealfall berechtigte Beschwerden einen Effekt auf die Punkte der Beamten haben, denen der Bürger an der Theke gegenübersteht.

Mitarbeitern, die "nur widerwillig" auf Kunden-Interessen eingehen oder nur mit Hilfestellung Kunden beraten oder bedienen können, drohen schlechte "Noten".

Noch ist nicht klar, ob auch die Angestellten in der Stadtverwaltung möglicherweise irgendwann komplett beurteilt werden sollen. Im Beamtenrecht sind Beurteilungen vorgesehen. Das Tarifrecht sieht sie hingegen nicht verpflichtend vor.

Wollte man Chancengleichheit in Karrierefragen bei Beamten und Angestellten erreichen und damit immer die Besten für den Job finden, wäre eine vergleichbare Beurteilung eine Möglichkeit.

Derzeit ist es in der Verwaltung allerdings noch so, dass Stellen nur konkret für Beamte ausgeschrieben werden oder eben für Angestellte. Konkurrenz gibt es da nicht.