Vergleich bei Koffer-Streit

Beim Gerichtstermin wegen hundert verschwundener weißer Koffer gab es keine Gewinner und Verlierer.

Mönchengladbach. 6000 statt 25000 Euro für den Künstler wegen der verschwundenen Koffer einer Kunst-Installation im Gladbacher Kulturzentrum Bis - so sah das Ende eines außergewöhnlichen Termins am hiesigen Landgericht aus. Wegen des Prozesses um das Kunstwerk zum Holocaust-Gedenken bevölkerten gestern zahlreiche Kamera-Teams die Gerichtsgänge.

Zum Hintergrund: Es geht um hundert weiße Koffer, mit denen der Münchner Künstler P. Wolfram Kastner im Bis-Zentrum im Rahmen der Ausstellung "KunstEingriffe - Zwischen Erinnern und Vergessen" an das Verbrechen an den Mönchengladbacher Juden während der Nazi-Zeit erinnerte. Nach dem Ende der Ausstellung im Februar vor zwei Jahren wurden sie im Bis eingelagert. Bei einer Baubegehung bewertete man sie als Brandrisiko, das beseitigt werden muss.

Am 10. April vergangenen Jahres wurden sie als Sperrmüll abtransportiert. Als der Künstler sie später wiederhaben wollte und nicht bekam, strengte er eine Schadensersatz-Klage über 25000 Euro gegen die Stadt an.

Zu Beginn der Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter Bernd Bößem, berichtet, wie das Gericht die Sache sieht. "Unserer Auffassung nach gab es einen Verwahrungsvertrag", sagt Bößem. Zwar nur als mündliche Vereinbarung zwischen Kastner und dem Kurator der Ausstellung, Hubertus Wunschik. Aber damit gehe die Sorgfaltspflicht der Stadt über das hinaus, was bei einer Gefälligkeit erwartet werden darf.

Die Aufforderung, die Koffer zu beseitigen, die es unstreitig gab, wertet das Gericht als regelrechte Kündigung. Gleichwohl träfe Kastner eine Mitschuld, weil er nicht schnell genug dafür gesorgt habe, die Koffer abholen zu lassen. 5000 Euro sollten an den Künstler gezahlt werden. "Als Anerkennung seiner Leistung", heißt es.

Bößem machte klar, dass der Prozess teurer wird, wenn man den Zeugen Wunschik hören würde (der inzwischen Bürgermeister in Kröplin an der Ostsee ist) oder ein Gutachten über den Wert des Kunstwerkes bestellt.

Die Bemerkung des Kläger-Vertreters, Peter Raue, vergleichbare Arbeiten des Künstlers würden für 10000Euro gehandelt, gab der Gegenseite Aufwind. Der anwaltliche Vertreter der Stadt, Axel Ullmann, brachte eine E-Mail ins Spiel, in der Wunschik den Künstler bereits am 14. August2006 - und danach wiederholt - aufgefordert habe, die Koffer abzuholen.

Schließlich lenkte der Kläger lenkt ein. Der Gerichts-Termin endet mit einem Vergleich. Der Künstler bekommt 6000Euro, die Kosten werden gegeneinander aufgehoben: Jeder trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst, die Gerichtskosten werden geteilt.