Sicherheitsbedürfnis wächst Private Video-Überwachung nimmt zu - oft rechtswidrig

Düsseldorf · Ein zerkratztes Auto, ein ungutes Gefühl - es gibt viele Gründe, warum immer mehr Privatleute sich mit Videokameras schützen wollen. Bringt das etwas und was ist rechtlich zu beachten?

Immer mehr Bürger installieren private Videokameras, um sich sicherer zu fühlen - für Datenschützer eine besorgniserregende Entwicklung. (Archivbild)

Foto: Lukas Schulze/dpa

Die Zahl der Bürger, die sich bei der nordrhein-westfälischen Datenschutzbeauftragten über private Kamera-Anlagen beschweren, ist stark gestiegen. 2024 seien die Eingaben im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Prozent auf 2.169 gestiegen, teilte die Behörde in Düsseldorf mit. Im Jahr 2021 sei die Zahl mit nur 1.196 Eingaben erheblich niedriger gewesen.

Die Landesbeauftragte Bettina Gayk äußerte sich besorgt über die Zunahme privater Videoüberwachung. „Die häufigsten Argumente für das Installieren einer Kamera, die ich höre, sind Sorgen vor Überfällen, Einbrüchen oder Sachbeschädigungen“, berichtete sie. Allerdings stelle sich die Frage, ob Videoüberwachung wirklich den erwünschten Schutz bieten könne. „Vielleicht sollte man sich vorher erst einmal an die Polizei wenden, die ja kostenlose Sicherheitsberatung anbietet.“

Kontrolle statt Kommunikation

Viele Menschen seien außerdem empfindlicher geworden, sie redeten weniger miteinander, sondern reagierten bei Konflikten eher mit Misstrauen und Kontrolle. Dazu passe, dass mehr als die Hälfte der Eingaben zu privaten Kamera-Systemen von Nachbarn gekommen seien - zuletzt in 1.403 Fällen.

Hinzu komme, dass Videoüberwachung einfach geworden sei. „Die entsprechenden Geräte werden immer billiger und besser“, stellte Gayk fest. Oft führe bereits ein zerkratztes Auto dazu, dass eine Kamera angeschafft werde.

Datenschutzrechte von Nachbarn und Passanten beachten

Nicht selten sei die privat organisierte Videoüberwachung rechtswidrig. „Kurz gesagt: Bereiche außerhalb der eigenen Grundstücksgrenzen, insbesondere fremde Grundstücke, Bürgersteige, Straßenflächen, sind tabu“, mahnte die Datenschützerin. „Auch der eigene Pkw, der sich in einer Parkbucht auf der Straße befindet, darf in der Regel nicht gefilmt werden.“ Gleiches gelte für Nachbarn, Passanten, Kinder, Lieferanten und Besucher.

Außerdem müssten Menschen, die möglicherweise von Videoaufnahmen betroffen seien, informiert werden. „An markanter Stelle muss ein Schild angebracht werden, das auf die Videoüberwachung hinweist“, empfahl Gayk.

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(dpa)