Tierschutz in Meerbusch Halter von wilderndem Hund bekommt hohe Auflagen

Meerbusch/Düsseldorf · Der Hund hatte am Rhein ein Reh gerissen – nun hat der Vorfall Konsequenzen für Tier und Halter. Welche Auflagen jetzt gelten und warum die langfristige finanzielle Folgen haben.

Solch ein Reh riss der freilaufende Hund in Meerbusch.

Foto: dpa/Silas Stein

(stz) Ende vorigen Jahres hatte ein Vorfall für Aufsehen gesorgt, bei dem ein Hund ein Reh gerissen hatte. Damals hatte ein Mann aus Düsseldorf seinen Hund nahe des Modellflugplatzes frei laufen lassen. Dort hatte dieser ein Reh gerissen. Ein Zeuge aus Meerbusch hatte den Vorfall beobachtet, den Mann zur Rede gestellt und seine Personalien aufgenommen. Der Hundehalter habe laut dem Zeugen damals erklärt, er sei extra aus Oberkassel gekommen, weil der Hund an der Stelle so schön laufen könne.

Der Vorfall hat nun Konsequenzen. Wie die Stadt Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion erklärte, wurde der Hund durch die Landeshauptstadt überprüft und anschließend als gefährlicher Hund eingestuft. Dies hat für den Halter Auswirkungen: Für die Haltung eines gefährlichen Hundes ist eine besondere Erlaubnis erforderlich, die er beantragen muss. Auch finanziell hat das Folgen. Mit der Einstufung ist eine erhöhte Hundesteuer in Höhe von 600 Euro anstelle von 96 Euro verbunden. Aus dem Landeshundegesetz ergeben sich für Halter von gefährlichen Hunden besondere Pflichten. Dazu gehören erhöhte Sicherheitsauflagen. Beispielsweise müssen die Hunde bei einem eingezäunten Grundstück so untergebracht werden, dass sie dieses nicht gegen den Willen des Halters verlassen können. Außerhalb des eingezäunten Grundstücks sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und Zuwegen von Mehrfamilienhäusern müssen gefährliche Hunde an einer geeigneten Leine geführt werden. Außerdem ist es wichtig, dass die Tiere einen Maulkorb oder eine andere Vorrichtung tragen, die ein Beißen verhindert. Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Hundehalter eingeleitet.

In Meerbusch dürfen Hunde auf Wald- und Wirtschaftswegen ohne Leine laufen. Sie dürfen die Wege jedoch nicht verlassen. Auf den Rheinuferwiesen zwischen Fluss und Deich gilt kein Leinenzwang. Für bestimmte Hunde gelten Sonderregeln.

(stz akir)