Meinung Astronomische Zinsen
Den Banken geht es nicht gut, das ist bekannt. Doch es fragt sich, ob sie ihre Situation nicht noch selbst verschlimmern — wenn sie sich mit Verbraucherverbänden bis hin zum Bundesgerichtshof um Rechtsfragen streiten, bei denen es laut ihren eigenen Anwälten doch nur um „Peanuts“ (Erdnüsse) geht.
Ein Wort für „Kleinkram“, das sich für alle Banker und ihre Ratgeber verbieten sollte, seit der frühere Deutsche-Bank-Chef Hilmar Kopper es einmal mit Blick auf einen Betrag von 50 Millionen Mark gebraucht hatte.
Verglichen damit geht es bei den Gebühren von wenigen Euro für die von den Banken geduldete Kontoüberziehung tatsächlich um Kleinkram. Jedenfalls in absoluten Zahlen. Doch bei Anwendung der gerade den Bankern sehr vertrauten Prozentrechnung zeigen diese Fälle, dass die Sache doch nicht so läppisch ist. Wenn ein Kunde für eine geduldete Überziehung um wenige Cent an einem einzigen Tag mehrere Euro Gebühr bezahlen soll, kommt man auf wahrlich astronomische Zinssätze, mit denen die Bank ihren Kunden belastet.
Der Bundesgerichtshof hat dies in seinem gestrigen Urteil plastisch anhand eines Beispiels vorgerechnet: Bei einer von der Bank geduldeten Überziehung von zehn Euro für einen Tag und dem hierfür in Rechnung gestellten Betrag von 6,90 Euro entspräche das einem Zinssatz von 25.185 Prozent. Daneben nehmen sich die ohnehin schon deftigen Zinsen von rund 15 Prozent für den Dispozins schon fast bescheiden aus.
Zu Recht hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass es sich auch bei der geduldeten Überziehung, also dem Überschreiten des Dispos, um nichts anderes handelt als einen Kredit. Für einen Kredit werden gemeinhin Zinsen berechnet und keine gesonderten Gebühren. Den Verwaltungsaufwand, den die Banken für die Bearbeitung haben, müssen sie dann eben transparent in ihre Zinskonditionen einbauen und dürfen ihn nicht in unangemessenen Gebühren verstecken.