Meinung Kinder besser schützen

Die Zahlen sind erschreckend: Zwei Kinder werden pro Woche in Deutschland totgeprügelt, elf werden körperlich oder seelisch so misshandelt, dass ihre Fälle in der Kriminalstatistik auftauchen. Der Aufschrei der Kinderärzte ist verständlich — sie erleben diese Fälle tagtäglich in ihren Praxen.

Mit Prävention alleine ist es aber nicht getan. Wer nicht davor zurückschreckt, sein Kind zu verprügeln, wird sich allein durch Worte schwer stoppen lassen. Da könnte ein Kinderbeauftragter eine zusätzliche Schutzfunktion erfüllen.

Der Paragraf 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eindeutig formuliert: Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Das gesetzlich verankerte Recht gibt es bereits seit 16 Jahren — und das Umdenken im früheren Land des Rohrstocks ist zumindest spürbar. Noch vor gut zehn Jahren war mehr als die Hälfte der Bevölkerung der Meinung, dass eine leichte Ohrfeige in der Erziehung angebracht sei, aktuell sind es noch 17 Prozent. Das macht etwas Mut.

Darüber hinaus wurde Anfang 2012 das Bundeskinderschutzgesetz ins Leben gerufen. Ziel ist es, den aktiven Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken. Das klingt nicht nur gut, es hat auch wichtige Inhalte. Im Bundeskinderschutzgesetz wird zum Beispiel geregelt, dass Geheimnisträger wie Ärzte oder Lehrer bei Gefährdung des Kindeswohls Informationen weitergeben dürfen.

Eltern, die eine gewaltfreie Erziehung praktizieren, haben es vielleicht etwas schwerer, ihren Nachwuchs zu bändigen. Drohungen mit Fernsehverbot oder Hausarrest sind sicher nicht ganz so beeindruckende Sanktionen wie die Aussicht auf eine Tracht Prügel. Eine gewaltfreie Erziehung ist aber der richtige Weg. Das ist glücklicherweise in den meisten Köpfen angekommen. Und eine legale Höchststrafe gibt es auch heute: Ein konfisziertes Handy kann bei der Erziehung Wunder bewirken.