Kommunen können durchatmen

Verfassungsgericht stoppt millionenschwere Ungerechtigkeit

Ein geschlossener Kinderspielplatz, an dem die Klettergerüste demontiert wurden, weil sich die Stadt die Unterhaltung nicht mehr leisten kann. Das gibt es nicht nur in Wuppertal, sondern auch in anderen NRW-Städten. Es ist oft beklagt worden: Hoch verschuldete Kommunen müssen Leistungen für ihre Bürger zusammenstreichen und kommen dennoch nicht um die Aufnahme neuer Schulden herum. Und müssen damit auch noch ostdeutsche Städte stützen.

Der bis 2019 laufende Solidarpakt, der Hilfen nach Himmelsrichtung statt nach Bedürftigkeit verteilt, bleibt ein politisch schwelendes Problem. Aber um diese West-Ost-Verteilungsfrage ging es gar nicht in dem Urteil des NRW-Verfassungsgerichts, mit dem die Richter dem Land eine schallende Ohrfeige verpassten.

Bei dieser Ohrfeige, die Rot-Grün stellvertretend für das Gesetz der schwarz-gelben Vorgängerregierung einsteckte, ging es um die Verteilung der Lasten für die deutsche Einheit zwischen dem Land einerseits und den Kommunen andererseits. Als Gesetzgeber saß das Land zunächst am längeren Hebel und wollte sich seinen Haushalt zu Lasten der Kommunen schönrechnen. Im „Einheitslastenabrechnungsgesetz“ machte es sich das Düsseldorfer Parlament aber gar zu einfach.

Dass die Kommunen mit 40 Prozent an den finanziellen Belastungen zu beteiligen sind, mag ja grundsätzlich in Ordnung gehen. Aber dabei darf es nicht bleiben, wenn sich die Geschäftsgrundlage geändert hat. Da wurden einfach die Lasten für die unter der Finanznot ächzenden Kommunen unabhängig davon aufrechterhalten, dass NRW im Außenverhältnis, das heißt im Länderfinanzausgleich, längst entlastet worden ist. Bayern und Baden-Württemberg tragen hier die meisten Kosten. Auch dass der Umsatzsteueranteil der Länder erhöht wurde, hat NRW nicht dazu veranlasst, die Kommunen rechnerisch zu beteiligen.

Gut, dass es die Gewaltenteilung gibt, bei der die Justiz nicht nur das Verwaltungshandeln gegenüber dem Bürger kontrolliert. Die Richter können auch einer schwächeren staatlichen Ebene im Verhältnis zur höheren beistehen — und so millionenschwere Ungerechtigkeiten ausbügeln. Ungerechtigkeiten, die freilich auch Rot-Grün längst hätte revidieren können.