Meinung Sex-Auskunftspflicht nützt den Scheinvätern wenig

Vorgeblich soll der Gesetzentwurf, mit dem Bundesjustizminister Heiko Maas Mütter zur Auskunft darüber verpflichten will, wer ihnen „während der Empfängniszeit beigewohnt hat“, es „Scheinvätern“ leichter machen, vom wirklichen Vater eines ihnen untergeschobenen „Kuckuckskinds“ die Erstattung von Unterhaltungskosten zu verlangen.

Ulli Tückmantel.

Ulli Tückmantel.

Bislang, so das Bundesverfassungsgericht 2015, gab es für die immer wieder praktizierte Beschneidung des Persönlichkeitsrechts der Mutter (nämlich geschlechtliche Beziehungen namentlich preisgeben zu müssen) keine ausreichende rechtliche Grundlage. Diese soll nun festgeschrieben werden.

Den in Deutschland weitaus häufigeren Fall, dass Jugendämter zur Beitreibung von Unterhaltsvorschüssen alleinerziehende Mütter zur Preisgabe der Vater-Identität mit teils äußerst bedenklichen Praktiken am Rande der Nötigung drangsalieren, erfasst der Gesetzentwurf wohl nicht.

Richtig ist, dass ein Auskunftsanspruch des „Scheinvaters“ gegen die Mutter zur Abwendung oder Erstattung von Unterhaltszahlungen bislang nicht geregelt war. Es stand Scheinvätern jedoch durchaus offen, sich den Unterhalt von den wirklichen Vätern zurückzuholen — wenn die Hürden auch hoch waren. Zunächst mussten sie die eigene gesetzliche Vaterschaft erfolgreich anfechten. Dann mussten sie ein Verfahren zur Feststellung der tatsächlichen Vaterschaft in Gang setzen. Und im dritten Schritt ihre Unterhaltszahlungen vom leiblichen Vater mit Hilfe eines Gerichts zurückverlangen.

Während Maas so tut, als mache er es — auf Kosten des Persönlichkeitsrechts der Mütter — den Scheinvätern nun leichter, ihre aufgrund einer Täuschung gezahlten Unterhaltsleistungen zurückzuerhalten, wird ihr Anspruch in Wahrheit beschnitten. Derzeit kann prinzipiell der vollständige Unterhalt zurückerstritten werden. Nach Maas‘ Vorstellungen soll dies künftig rückwirkend nur noch für zwei Jahre möglich sein. Die Begründung dafür lautet, dass ein Familienleben nicht nach Jahren rückabgewickelt werden solle. Wer jahrelang erfolgreich betrogen wurde, soll sich also damit trösten, dass er ja eine Zeit lang die Illusion eines intakten Familienlebens hatte.

Wie schon beim Sexualstrafrecht hat es den Anschein, als sei das Entwurfswerk aus dem Hause Maas ohne intensive Nachbearbeitung keine wirkliche Verbesserung der aktuellen Rechtslage.