Urteil zum Ehegattensplitting: Gesetzgebung gehört in den Bundestag
Wieder hat das BVG für die Union entscheiden müssen
Ohne das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht bei der Regierungskoalition aus Union und FDP anscheinend nicht mehr viel. Das gilt vor allem für Gesetze, die das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare betriff. Dabei ist es eine offene Diskussion wert, ob eine homosexuelle Lebensgemeinschaft dasselbe sein kann wie eine Ehe zwischen Mann und Frau. Die Ehe gilt vor allem in konservativen Kreisen als einzig würdige Keimzelle für Familien. Andere sagen, dass es zwischen Partnerschaft und Ehe keinen Unterschied geben darf. Ebenso verhält es sich mit der Frage danach, ob gleichgeschlechtliche Paare Kinder des jeweiligen Partners adoptieren dürfen.
Es ist nachvollziehbar, dass diese Vorstellung nicht in die Gedankenwelt aller Deutschen und vieler Unionspolitiker passt. Aber sowohl was Ehegattensplitting als auch was Adoption angeht, hat das Bundesverfassungsgericht (BVG) den unionsinternen Schlingerkurs beendet. Das ist gut für die gleichgeschlechtlichen Paare. Schlecht ist, dass die Gesetzgebung sich vor allem in solchen Fragen zunehmend von Berlin nach Karlsruhe verlagert. Denn wann immer die Richter in den roten Roben vor die Kameras treten, verlieren die Parteien und mit ihr verlieren die Wähler. Die haben eine Partei oder ein Parteienbündnis mit einer Mehrheit ausgestattet, damit Profis das gesellschaftliche Zusammenleben regeln und Gesetze verabschieden, die Recht von Unrecht unterscheiden.
Wenn aber eine Regierungskoalition nicht in der Lage ist, gemeinsame Standpunkte zu finden und auf gesellschaftliche Fragen juristisch haltbare Antworten zu entwickeln, dann wird der Bundestag zur Farce. Das gilt umso mehr, als die Union sich nicht zu scheuen scheint, mit Hilfe des BVGs auf Zeit zu spielen. Es könnte ja sein, dass die Karlsruher Richter erst nach dem nächsten wichtigen Wahltermin vor die Kameras treten.
In der Frage des Ehegattensplittings hat die Union ihr Ziel offenbar nicht erreicht. Nun muss sie von Gerichts wegen tun, was vor allem die Christsozialen unter den Unionspolitikern rundweg ablehnen. Und sie muss es zügig tun, sonst werden die BVG-Watschen unüberhörbar durch den Wahlkampf schallen. Und der Text zur Melodie besagt, dass Gesetzgebung in den Bundestag gehört und nicht ins BVG.