Berufungsprozess vor dem Landesarbeitsgericht Heine-Dokumente unsachgemäß gelagert – gekündigter Archivar erneut vor Gericht

Düsseldorf · Dem früheren Archivar des Heinrich-Heine-Instituts wurde vorgeworfen, Originaldokumente – unter anderem von Heine und Schumann – unsachgemäß gelagert zu haben. Wegen seiner Kündigung kam es nun zum zweiten Gerichtsprozess.

Christian Liedtke (2.v.r), Ex-Archivar am Heinrich-Heine-Institut, am Dienstag vor dem Düsseldorfer Landesarbeitsgericht.

Foto: Maria Koch

Zum zweiten Mal musste er nun vor Gericht: Christian Liedtke, der frühere Archivar des Heinrich-Heine-Instituts. Die Stadt hatte ihm im November vergangenen Jahres fristlos gekündigt, weil er Originaldokumente falsch gelagert hatte. Nun haben sich der Archivar und die Stadt in zweiter Instanz geeinigt.

Liedtke betonte in dem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht am Dienstag mehrfach, dass er nach bestem Wissen gehandelt habe. So habe ihm die Institutsleitung keine konkreten Anweisungen gegeben, die Dokumente anders zu lagern.

Er habe die Praxis von seiner Vorgängerin und die wiederum von ihrem Vorgänger übernommen, sagte Liedtke. Der Wert der insgesamt 1867 Dokumente, unter denen sich unter anderem Originale von Heinrich Heine und Robert Schumann befanden, wird auf Millionen beziffert. Der durch die unsachgemäße Lagerung der Dokumente hervorgerufene Schaden beläuft sich auf 337 905 Euro – Schimmel hatte die Dokumente befallen. Die Dokumente lagen über Jahre hinweg in nicht abgeschlossenen Stahlschränken.

Im November 2023 wurde Christian Liedtke fristlos gekündigt. Vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht war er im Mai dieses Jahres erfolgreich gegen seine Kündigung vorgegangen, seinem Antrag auf Weiterbeschäftigung wurde stattgegeben. Doch anschließend beantragte die Stadt Düsseldorf eine Berufung vor dem Landesarbeitsgericht. Das Ergebnis: Der frühere Archivar und die Stadt einigten sich schließlich auf einen Vergleichsvorschlag des Richters.

Demnach soll das Beschäftigungsverhältnis mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist rückwirkend zum 30. Juni 2024 beendet werden. Für den Zeitraum dazwischen wurde er freigestellt. Die Stadt erhebt keine Schadensersatzansprüche gegenüber Liedtke. Außerdem erhält er ein „wohlwollendes und qualifiziertes Arbeitszeugnis“, in dem die Vorwürfe gegen ihn keine Erwähnung finden. Seit seiner Kündigung vor einem Jahr bezieht Liedtke Arbeitslosengeld. Der Personalrat der Stadt muss dieser Einigung noch zustimmen.

15 Jahre lang arbeitete der Heinrich-Heine-Experte Christian Liedtke als Archivar am Heinrich-Heine-Institut Düsseldorf. Er war zuständig für das Heine-Schumann-Archiv (Handschriftensammlung I). Niemand soll davon gewusst haben, dass er die knapp 1800 Dokumente in nicht abgeschlossenen Stahlschränken in einem Aufzugsvorraum lagerte. Zudem wurden nachträglich weitere Dokumente in einer Schublade seines Rollcontainers gefunden – neben Deoroller und Schuhcreme.

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Liedtke erklärte die Lagerung der Dokumente mit einem 2018 entstandenen Feuchtigkeitsschaden im Keller des Heinrich-Heine-Instituts. Der soll zu einem Ausnahmezustand im Archiv geführt haben. Zahlreiche Dokumente seien durch die Feuchtigkeit beschädigt worden, sodass aufwendige Reinigungs- und Trocknungsarbeiten notwendig gewesen seien. Die Stahlschränke sollen in dieser Zeit lediglich als „Zwischenarchiv“ gedient haben.

(ko)