Verkehr in der Landeshauptstadt Stadt lehnt Ampelpärchen für Düsseldorf ab
Düsseldorf · Die „Ampelpärchen der Vielfalt“ hätten in Düsseldorf auch gleichgeschlechtliche Paare zeigen sollen. Warum die Verwaltung diese Idee nun abgelehnt hat.
Es gibt Ampel-Frauen, Bergmann-Ampeln, sogar die Bremer Stadtmusikanten in rot und grün. In Düsseldorf wird es keine Radschläger-Ampel und auch keine schwul-lesbischen Ampelpärchen geben. Das hat die Verwaltung jetzt in einem Papier für den Gleichstellungsausschuss klargemacht.
In dem Gremium hatte die FDP vor einem Jahr „Ampel-Pärchen der Vielfalt“ ins Spiel gebracht. In manchen Städten gibt es solche Ampeln an einzelnen Orten rund um den Christopher Street Day, in Berlin sollen sie in einem Bezirk dauerhaft stehen. Die FDP hatte in ihrem Antrag argumentiert: „Auch Düsseldorf steht für Vielfalt, Gleichstellung und Antidiskriminierung.“ Diese Ampelpärchen sollten daher auch in Düsseldorf als politisches Statement für die Gleichberechtigung von queerer Liebe im Stadtbild etabliert werden.
Solche Ampeln sind aber nicht unumstritten. Der Gleichstellungsausschuss hatte den Antrag am Ende erst mal entschärft beziehungsweise ausgeweitet: Die Verwaltung solle eine „Übersicht über mögliche alternative Ampelmotive“ erstellen: „Dabei soll ein besonderes Augenmerk auf Motive gelegt werden, die für Diversität stehen bzw. einen regionalen Bezug haben.“
Die Antwort brauchte etwas Zeit und ist wesentlich weniger launig als zum Beispiel die „Pumuckl-Ampel“, über die in München diskutiert wird. So heißt es von der Düsseldorfer Verwaltung: „Die Straßenverkehrsordnung gibt in Einheit mit der in Nordrhein-Westfalen erlassenen Richtlinie für Lichtsignalanlagen eindeutige Vorgaben zur Gestaltung der Symbole in Lichtsignalanlagen.“
Konkret: Neben den in Düsseldorf genutzten „geschlechtsneutralen Sinnbildern für Fußgehende“ seien höchstens noch „Ost-Ampelmännchen“ erlaubt. Die Verwaltung werde jährlich wegen Unfällen zu rund 100 Verfahren an Ampel-Kreuzungen angefragt. Mitarbeiter der Abteilung Verkehrstechnik würden „regelmäßig zu Gerichtsverfahren als Zeugen vorgeladen.“ Von daher sei eine „rechtssichere Anordnung der Signalisierung“ zwingend.
Auch ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags habe ergeben, dass „Gender-Ampelmännchen rechtlich zweifelhaft“ sein könnten. „Die Verwaltung teilt diese Einschätzung des wissenschaftlichen Dienstes und sieht im Hinblick auf Einheitlichkeit und Erkennbarkeit von Signalen sowie auf die Rechtssicherheit straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen lediglich den in Düsseldorf bereits praktizierten und normgerechten Einsatz geschlechtsneutraler Sinnbilder für Fußgehende.“ Auf gut deutsch: Alles bleibt, wie es ist.
Christine Rachner, Sprecherin der FDP im Gleichstellungsausschuss, ist mit der Antwort unzufrieden: „Die große Frage ist doch: warum haben andere Städte wie Köln, München und Münster kein Problem damit? Dass nur die männliche Form der Ampelmännchen als rechtssicher angesehen wird, halte ich für nicht zeitgemäß. Das zeigt, wie wenig die Gleichstellung von Mann und Frau immer noch nicht in den Köpfen der Menschen stattfindet und Vorurteile das tägliche Handeln bestimmen.“