Prozess: Sparkassen-Manager pocht auf Ruhegeld
Christoph Flohr soll eine Abfindung in Höhe von 750000 Euro bekommen.
Düsseldorf. Ein langer Verhandlungstag endete gestern ohne Entscheidung. Obwohl der Prozess immer wieder unterbrochen, der Generalbevollmächtigte der Stadtsparkasse Christoph Flohr mit seinem Anwalt tuschelte und die Anwälte der Sparkasse per Handy die Einschätzung ihres Mandanten abfragten, blieb es lediglich bei einem Vergleichsvorschlag des Gerichts.
Die Sparkasse hatte Christoph Flohr 2008 kurz nach Bekanntwerden der Pooth-Affäre fristlos gekündigt. Die interne Revision der Sparkasse wollte bei ihm eine eigenmächtige Kreditvergabe in Höhe von 20 Millionen Euro entdeckt haben. In der ersten Instanz hatte die Sparkasse verloren, die Kündigung für unwirksam erklärt. Flohrs Verhalten sei fahrlässig, nicht vorsätzlich gewesen.
Dem Vergleichsvorschlag des Gerichts nach soll der 41-jährige Christoph Flohr nun noch bis 30. Juni 2011 sein Gehalt von 21000 Euro im Monat bekommen, jedoch von der Arbeit freigestellt sein. Hinzu kommt eine Abfindung in Höhe von 750000 Euro und ein "wohlwollend formuliertes" Arbeitszeugnis.
Ein Vorschlag, dem die Stadtsparkasse zustimmen würde, hätten sie nicht noch einen Haken gefunden: Sie will die Klausel, die im Arbeitsvertrag Pensionsansprüche im Falle eines Ausfalls regelt, aufheben lassen. Denn sollte Flohr bis Mitte nächsten Jahres etwas passieren, stünde ihm ein erhebliches Ruhegeld zu.
Das Risiko, den Prozess zu verlieren, ist auf beiden Seiten gleich hoch, erklärte der Vorsitzende Richter Wulfhard Göttling. Er folge zwar der Argumentation des erstinstanzlichen Urteils, jedoch könne ein Formfehler Flohr zum Verhängnis werden.
Weil sein Anwalt nur gegen die erste und nicht auch gegen die zweite fristlose Kündigung in gleicher Sache geklagt hatte, könnte damit die zweite Kündigung rechtskräftig geworden sein. Die Parteien sollen bis zum 27. August zum Vorschlag Stellung nehmen. Sonst entscheidet das Gericht am 30.September.